Im "Dieselgate"-Rechtsstreit fordert die US-Handelsbehörde weitere Schritte, um das Verschwinden von Beweismitteln bei VW aufzuklären. Es gebe glaubhafte Hinweise, dass bei Volkswagen absichtlich belastendes Material zerstört worden sei, teilten Anwälte der Federal Trade Commission (FTC) am Donnerstag dem für zahlreiche US-Zivilklagen gegen VW zuständigen Gericht in San Francisco mit.
VW wies den Verdacht zurück. Die Behauptungen seien Teil eines seit langem andauernden Konflikts um juristische Offenlegungspflichten, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage.
"Klage unbegründet"
In dem FTC-Dokument ist unter anderem die Rede von 23 Mobiltelefonen, die "wichtigen Personen" gehört hätten und die verschwunden oder deren Speicher gelöscht worden seien. Zudem will die Behörde, dass die Umstände der Kündigung eines Ex-Mitarbeiters von VW weiter aufgeklärt werden, der im März eine Whistleblower-Klage gegen Konzern eingereicht hatte. Der Mann gab damals an, er habe im VW-Rechenzentrum in Michigan versucht zu verhindern, dass Daten gelöscht werden. Der Konzern bezeichnet die Klage als unbegründet.
Die VW-Anwälte vertraten Gerichtsunterlagen vom November zufolge die Auffassung, es sei nicht ungewöhnlich, dass Mobiltelefone verloren gingen oder ihre Daten versehentlich gelöscht würden. Daran sei nichts "bemerkenswert". Das sieht man bei der FTC anders. Um den Dingen auf den Grund gehen zu können, hat die Behörde beim Gericht die nochmalige Befragung eines Zeugens beantragt, der bisher "unsinnige oder ausweichende" Antworten gegeben habe. Der Mann habe unter anderem mehr als 250 Mal "ich weiß nicht" geantwortet.
Verbotene Abgastechnik
VW hatte am 18. September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörde EPA eingeräumt, in großem Stil bei Abgastests betrogen zu haben. Bei rund 480.000 Dieselwagen hat sich der Konzern bereits mit US-Klägern auf einen Vergleich geeinigt, der bis zu 16,5 Milliarden Dollar (15,33 Mrd. Euro) kosten könnte. Bei über 80.000 größeren Dieselautos, die ebenfalls mit verbotener Abgastechnik ausgestattet sind, steht eine Einigung noch aus. Der zuständige Richter hatte sich zuletzt aber optimistisch hinsichtlich einer Lösung bis zur nächsten Anhörung am 16. Dezember gezeigt.