Wo diese Zusammenführung stattfinden soll, in der OeNB oder in der FMA, darauf legt sich der RH nicht fest. Stellungnahmen von den Betroffenen zum Rohbericht gibt es noch keine, diese werden erst im Endbericht berücksichtigt werden.
Bereits im Oktober hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) bei der FMA-Aufsichtskonferenz in Aussicht gestellt, dass es künftig in Österreich nur mehr eine Behörde geben werde, die für die Bankenaufsicht zuständig sei. Gleichzeitig sollen gesetzliche und regulatorische Maßnahmen wieder in das Finanzministerium wandern.
"Fordere ich auch ein"
Derzeit ist die Bankenaufsicht zweigeteilt. Die Nationalbank prüft und die FMA erlässt Bescheide. Die Nationalbank wiederum sei aber auch die Dienststelle zur Europäischen Zentralbank (EZB), gab Schelling zu bedenken. Daran sehe man, dass es im Zusammenwirken Verbesserungen geben müsse. "Und die fordere ich auch ein", betonte Schelling.
Wörtlich empfiehlt der RH im Rohbericht dem Finanzministerium, "im Sinne der Ressourcennutzung und effizienter Organisation der Bankenaufsicht auf eine Regelung im Bankwesengesetz hinzuwirken, wonach die beiden Aufsichtsbereiche der FMA und der OeNB organisatorisch zusammenzuführen wären". Und: "Es wäre auf eine Bündelung der Aufsichtskompetenzen und Weiterentwicklung der Aufsichtsmaßnahmen hinzuwirken."
Der RH bemängelt laut dem Zeitungsbericht vor allem die vielen "Schnittstellen", die sich bei der Aufsichtsarbeit ergäben. So sei jetzt auch die EZB in die aktive Aufsichtstätigkeit involviert. Zudem kritisiert er den "hohen Abstimmungsbedarf" zwischen FMA und OeNB, etwa bei Risikoanalyse oder gemeinsamer Erstellung des Prüfprogramms.
Zu viele Gremien
Allein in Österreich müssen laut RH mindestens 24 Organisationseinheiten von FMA und OeNB kooperieren, zudem seien zwecks "Sicherstellung der Abstimmung zwischen den Akteuren in Österreich" fünf weitere Gremien nötig. In internationalen Gremien würden Vertreter von FMA und OeNB sitzen. Diese "Doppelvertretung" hält der RH für "nicht wirtschaftlich", also für zu teuer.
Für die Banken habe sich der Kostenersatz an die FMA von 2010 bis 2015 auf 29 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Bei der OeNB sei der Anstieg aus direkten Kosten aus Vor-Ort-Prüfungen und Einzelbankanalysen um 65 Prozent auf 25 Mio. Euro gestiegen.