Differenzen gab es sowohl über den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer von der EU-Kommission vorgeschlagenen Richtlinie als auch über den Inhalt, wobei von mehreren Staaten vor allem Lücken der Erfassung bemängelt wurden.
Der slowakischen EU-Ratspräsidentschaft blieb letztlich nichts anderes übrig, als die heiße Kartoffel an den nächsten Vorsitz Malta weiterzugeben. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) betonte, er unterstütze voll und ganz die Bekämpfung der Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und der Gewinnverlagerung. Aber "es geht etwas zu schnell, es müssen alle Lücken geschlossen werden". In den letzten drei Wochen habe es acht Kompromissvorschläge gegeben und "ich habe Angst, dass wir da zu schnell vorgehen und Qualität opfern". Es dürfe jedenfalls "keine Ausnahmen für den Finanzsektor geben". Und es wäre ein "Witz" und vollkommen absurd, als Umsetzungsdatum 2024 vorzuschlagen. "Wir wollen die Annahme innerhalb eines Monats haben, um dann sieben Jahre Zeit zu geben, dass die Bestimmungen in nationale Rechte umgesetzt werden. Das ist nicht akzeptabel".
"Sonst sind wir erneut gescheitert"
Dem schlossen sich der luxemburgische Ressortchef Pierre Gramegna und der französische Finanzminister Michel Sapin an. Dagegen drängte der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble auf einen Kompromiss, sonst "sind wir erneut gescheitert".
Der niederländische Finanzminister und Eurogruppen-Chef Jeroen Dijsselbloem bemängelte ebenfalls Ausnahmen für den Finanzsektor. "Das macht mir wirklich Sorgen". Für sein Land forderte er allerdings mehr Zeit als den jüngsten Kompromissvorschlag der Umsetzung ab 2019. "Wir haben zahlreiche Multis in den Niederlanden. Ich bin voll einverstanden, dass die Steuern zahlen, entweder in Europa oder in den USA. Aber wir brauchen eine längere Umsetzungsfrist".
Inakzeptabel
Der britische Finanzminister Philip Hammond dagegen unterstützte die Vorlage. Es gehe seiner Meinung nach auch nicht um Ausnahmen für den Finanzsektor, "sondern darum zu verstehen, wie der Finanzsektor überhaupt funktioniert". Außerdem "soll das Steuerrecht nicht die Handelsaktivitäten stören". Weitere Änderungen würde Großbritannien nicht akzeptieren.
Konkret geht es u.a. um Maßnahmen der EU gegen "Hybride Instrumente", um die Ausnutzung der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von grenzüberschreitenden Finanzierungen ('mismatches') durch Unternehmen zu verhindern. Letztlich ist eine allgemeine Anti-Missbrauchsregel zur Vermeidung aggressiver Steuerplanung für solche Fälle vorgesehen, in denen andere Regelungen nicht greifen.