Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima beschlossenen Atomausstieg bestätigt, dem Staat aber die Zahlung einer "angemessenen" Entschädigung für die Betreiber auferlegt. Die Höchstrichter äußerten sich am Dienstag nach Klagen der Energiekonzerne Eon, RWE und Vattenfall in Karlsruhe.
Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche außergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.
Die deutsche Regierung hatte 2011 nach der Reaktorkatastrophe in Japan für die 17 deutschen Kraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen. Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.
Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.
Offen ist, ob die Unternehmen ihre grundsätzlich eingeräumten Ansprüche nun wirklich durchsetzen werden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen über die Aufteilung der gewaltigen Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten. Damit der Staat den Kraftwerksbetreibern die Haftungsrisiken für die Endlagerung abnimmt, sollen diese eigentlich alle Klagen fallenlassen.