Rumänien und Kanada haben sich nach Angaben des rumänischen Staatspräsidenten Klaus Iohannis auf eine schrittweise Abschaffung der Visumpflicht im kommenden Jahr geeinigt. Bukarest habe nun keine Vorbehalte mehr gegen das CETA-Abkommen zwischen der EU und Kanada. Bukarest hatte zuvor eine Zustimmung zu CETA von der Abschaffung der kanadischen Visumpflicht für Rumänen abhängig gemacht.
"Heute Früh haben wir mit der kanadischen Seite eine Einigung erreicht, eine für beide Seiten vernünftige Einigung (über die Visumbefreiung), so dass wir in der für die heutige Diskussion sehr passenden Situation sind, dass wir die Vorbehalte zurückziehen, die wir gegen CETA angegeben hatten"?, sagte Iohannis am Freitag am Rande des EU-Gipfels in Brüssel nach Angaben der rumänischen Nachrichtenagentur Mediafax.
Schrittweiser Abbau
Die Visumpflicht solle für verschiedene Personengruppen schrittweise vom 1. Mai 2017 an aufgehoben werden und am 1. Dezember 2017 dann vollständig entfallen, sagte Iohannis. Kanada habe sich aber das Recht vorbehalten, die Visumpflicht wieder einzuführen, falls die Zahl der Migranten aus Rumänien eine bestimmte Zahl überschreite - dies aber nur für maximal drei Jahre.
Das Datum für die Visumbefreiung galt als letzter strittiger Punkt zwischen Rumänien und Kanada. Bukarest hatte darauf bestanden, dass diese schon 2017 in Kraft tritt. Das CETA-Abkommen macht für die EU-Länder Rumänien und Bulgarien wenig Sinn, solange die Bürger dieser Länder nicht visumfrei nach Kanada reisen dürfen.
Wallonen blockieren weiterhin
Beim umstrittenen EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA) gibt es weiterhin keine Zustimmung der französischsprachigen belgischen Region Wallonien. Deren Regierungschef Paul Magnette sagte am Freitag im Regionalparlament in Namur, es gebe zwar Fortschritte in den Gesprächen mit Kanada, der Investitionsschutz sei aber nach wie vor ein großes Problem.
Magnette warnte davor, bei den Schiedsgerichten für Investoren "die Katze im Sack zu kaufen". Das Problem der Gerichtsbarkeit sei "eine Schlüsselfrage". Es gehe darum, ob die nationale Gerichtsbarkeit solche Fragen entscheide, oder ein Mechanismus, der noch keine Präzisierung aufweise. Dies beinhalte ein Risiko, gerade vor dem Hintergrund der Macht von multinationalen Großkonzernen.
Die Frage der Investoren-Schiedsgerichte ist von der vorläufigen Anwendung von CETA ausgenommen. Das heißt, dass nach Unterzeichnung des Abkommens und Zustimmung des EU-Parlaments nur der EU-Teil in Kraft treten kann, der den Abbau der Zölle betrifft. Die geplanten Schiedsgerichte erfordern auch die Ratifizierung der nationalen Parlamente aller 28 EU-Staaten. Dies ist vor dem Hintergrund der laufenden Debatte ungewiss, Fristen für die Ratifizierung gibt es keine.