Durch meine Recherche bin ich auf ihren Bericht „Streit um Riss der Sehne“ aus dem Jahr 2012 gestoßen“, wandte sich David P. aus Linz an den Ombudsmann. Er habe derzeit mit der „Generali“, seiner Unfallversicherung, dasselbe Problem, das in unserem Bericht beschrieben worden war. „Ich habe mir im Mai die Achillessehnen beim Fußballspielen gerissen. Die Versicherung ist aber der Meinung, dass es kein Unfall ist, und möchte daher die Leistungen nicht bezahlen!“, erklärte der Mann. Die Ursache solcher Streitfälle findet sich in den Versicherungsbedingungen. In diesen ist festgelegt, was als Unfall gilt. „Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“, heißt es dort. In älteren Version hieß es aber, dass ein Unfall auch dann vorliege, „wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden“.

Alte Bedingungen

Das Problem wurde für unseren Leser zwar nicht sofort gelöst, die „Generali“ machte aber ein akzeptables Angebot: „Wir dürfen anbieten, dass wir die Ansprüche von Herrn P. weiter prüfen. Da sich das Ereignis erst im Mai ereignete, werden wir Herrn P. verständigen, dass er sich mit weiteren Befunden zur Feststellung einer etwaigen Dauerinvalidität an uns wenden kann, wenn bis August 2016 weiter Beschwerden bestehen.“

Als Unfall anerkannt

„Ich finde es klasse, dass Sie etwas bewirkt haben und die Versicherung jetzt doch meinen Vorfall als Unfall anerkennt. Besten Dank noch einmal, jetzt bin ich nicht mehr so verärgert und muss mir keinen Anwalt nehmen!“, war auch unser Leser mit dieser Zwischenlösung zufrieden.