Wir fühlen uns von der P.S.K. wirklich gefrotzelt. Wir haben alles versucht, aber jetzt sind wir mit unserer Weisheit am Ende“, schickt unsere Leserin voraus und klagt dann: Die Mutter ihres Lebensgefährten sei schwer an Krebs erkrankt. „Sie kämpft ums Überleben!“ Der Sohn versuche seit Wochen im Auftrag der Patientin Geld von deren Sparbuch für verschiedene Pflegemaßnahmen zu beheben. „Dieser Weg wurde zum Spießrutenlaufen; wir sehen keine Chance mehr. Bitte helfen Sie uns!“, wandte sich die Frau an den Ombudsmann. „Wir haben auf Verlangen der P.S.K. eine Generalvollmacht von einem Notar und zusätzlich von einem Anwalt beglaubigen lassen“, berichtete sie. Diese hätten ins Spital kommen und für ihre Dienstleistung bezahlt werden müssen. Doch die P.S.K. verweigere den Zugriff auf das Sparbuch trotzdem.

Generalvollmacht reicht nicht

„Wir können mit der Mutter meines Lebensgefährten ja nicht in die Bank fahren, benötigen aber dringend das Geld. Wir können auch keine rechtlichen Schritte mehr einleiten, denn die Beglaubigung einer Generalvollmacht ist das höchste Mittel“, ist die Verzweifelte überzeugt.

Bankspezialvollmacht

Der Ombudsmann musste eine „Bankgeheimnisentbindung“ vorlegen, um Auskunft zu bekommen, und erfuhr erst dann: „Sollte unsere Kundin eine dritte Person zu ihren Konten bei der Bawag-P.S.K. ermächtigen wollen, ist es notwendig, dass sie eine sogenannte Bankspezialvollmacht errichten lässt. Diese muss schriftlich und ausdrücklich erfolgen, weshalb eine solche Vollmacht insbesondere die betroffenen Konten, den Vollmachtgeber, den Vollmachtnehmer sowie die Rechtsgeschäfte genau bezeichnen muss, die der Vollmachtnehmer für den Vollmachtgeber ausführen darf!“

Vertretungsbefugnis

Problematisch wird es, wenn die Kundin nicht mehr geschäftsfähig ist. Dann müsste der Sohn „eine Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger zu seinen Gunsten bei einem Rechtsanwalt oder Notar registrieren lassen“ oder einen Sachwalter für seine Mutter bestellen lassen.

Gesetzlich verankert

„Ausdrücklich halten wir fest, dass all diese Bedingungen in österreichischen Gesetzen verankert sind, zu deren Einhaltung sowohl Banken als auch ihre Kunden verpflichtet sind“, erklärte uns Agata Strzelbicka von der Rechtsabteilung der Bank.