Die Regierungsparteien haben sich auf eine neue Förderrichtlinie für den Energiekostenzuschuss 2 (EKZ 2) geeinigt, die gegenüber dem EKZ 1 einige Neuerungen enthält. Ein Überblick.

  • Wie bisher wird nur ein Teil der Mehrkosten gefördert, die durch gestiegene Energiekosten verursacht wurden. Jedoch muss ein Unternehmen nicht mehr als energieintensiv eingestuft werden, um die Förderung zu erhalten, geht aus einer Presseaussendung des Wirtschaftsministeriums hervor.

  • Neu ist auch, dass nun ein Betriebsverlust oder ein Rückgang des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen von 40 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum 2021 nachgewiesen werden muss. Generell ist eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ausgeschlossen.

  • Gefördert werden in fünf verschiedenen Förderstufen zwischen 30 und 80 Prozent der Mehrkosten. Je nach Stufe gibt es unterschiedliche Obergrenzen, sodass Unternehmen Zuschüsse zwischen 3000 Euro und 150 Millionen Euro erhalten können.

  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll es eine Pauschalförderung von bis zu 2475 Euro geben.

  • Unternehmen, die insgesamt mehr als zwei Millionen Euro Förderung erhalten, müssen eine Beschäftigungsgarantie für 90 Prozent ihrer Vollzeitbeschäftigten bis zum 1. Jänner 2025 abgeben. Außerdem müssen Bonuszahlungen begrenzt und Dividendenzahlungen zurückgestellt werden.

  • Antragsstart für den Energiekostenzuschuss 2 ist am 9. November. Unternehmen müssen sich allerdings bis zum 2. November im aws Fördermanager voranmelden. Hier geht's zur Informationsseite und zur Voranmeldung.