Der Monatswechsel bringt abermals zahlreiche wichtige Änderungen und Neuerungen für viele Haushalte mit sich – insbesondere rund ums Thema Wohnen.

Mietkosten. Die Statistik Austria hat erst dieser Tage aktuelle Daten zur Mietpreisentwicklung veröffentlicht – bundesweit lagen sie im ersten Quartal im Schnitt bei 9,1 Euro pro Quadratmeter, ein Plus von 8,4 Prozent (ohne Betriebskosten) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Pfeil zeigt weiter nach oben. Denn die Erhöhungen der Richtwertmieten im Mai sind da noch nicht enthalten. Und ab Juli steigen einmal mehr die Kategoriemieten – um 5,5 Prozent. Es ist die vierte Erhöhung innerhalb von nicht einmal eineinhalb Jahren. Kategoriemietzinsen werden automatisch an die Teuerung angepasst, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung die Fünf-Prozent-Hürde erreicht. Österreichweit geht es um rund 135.000 Haushalte.

Maklerprovisionen. Nach langer Vorlaufzeit – und begleitet von hitzigen Debatten – tritt mit Juli auch das sogenannte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung in Kraft. Die Maklerprovision trifft nun also denjenigen, der einen Makler zur Wohnungsvermittlung zuerst beauftragt hat – das ist in den meisten Fällen der Eigentümer einer Wohnung. Davor mussten für die Provision – meist im Ausmaß von zwei Monatsmieten – größtenteils die Mieter aufkommen. Laut aktueller Wifo-Einschätzung sei nicht zu befürchten, dass es letztlich dennoch zu einer Kostenüberwälzung auf die Mieterinnen und Mieter komme – etwa in Form von höheren Mieten oder Umgehungskonstruktionen. Die Mietervereinigung hatte hingegen wiederholt davor gewarnt. Das Bestellerprinzip gilt für die Vermietung, nicht aber für den Verkauf von Wohnungen, teilt indes der Verband der Immobilienwirtschaft mit.

Energietarife. Bei den Strompreisen tut sich mit Juli einiges. Zahlreiche Versorger, darunter die Energie Steiermark, die Energie Graz, aber auch Wien Energie, EVN und Burgenland Energie, senken ihre Tarife für Bestandskunden. Die jüngsten Preisentwicklungen können auch einen Anbieterwechsel wieder attraktiver machen. Vergleiche können im Tarifkalkulator (unter e-control.at/tk) vorgenommen werden.

Pendlerpauschale. Die im Mai des Vorjahres aufgrund der hohen Spritpreise temporäre Erhöhung von Pendlerpauschale (um 50 Prozent) sowie Pendler-Euro (der wurde sogar vervierfacht) ist mit Ende Juni ausgelaufen. Ab sofort gilt damit wieder das „normale Niveau“. Für Arbeitgeber bedeute dies, dass sie nun wieder die „normalen“ Werte (siehe Factbox unten) in der Personalverrechnung berücksichtigen müssen, betont Irina Prinz, Partnerin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Rabel & Partner. „Es ist in Erinnerung zu rufen, dass für die Berücksichtigung von Pendlerpauschale und Pendler-Euro in der Personalverrechnung seitens des Arbeitnehmers ein Ausdruck des Pendlerrechners vorzulegen ist“ (online unter pendlerrechner.bmf.gv.at). "Für den Anspruch auf Pendlerpauschale und Pendler-Euro kommt es wie bisher u. a. auch auf die Anzahl der tatsächlichen Pendeltage im Kalendermonat an.“ Der Arbeitgeber habe dabei laufend zu prüfen, ob die erforderliche Anzahl an Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pro Monat erfüllt wird", so Prinz.

Arbeitgeber seien nicht nur zur Meldung der in der Personalverrechnung berücksichtigten Pendlerpauschales an das Finanzamt verpflichtet, sie müssen auch die Homeofficetage ihrer Mitarbeiter mitführen und dem Finanzamt bekannt geben. „Nur so können Mitarbeiter, die keine Homeoffice-Pauschale vom Arbeitgeber bezahlt bekommen, diese als Werbungskosten in der Veranlagung berücksichtigen.“