Eine Werbung der Möbelkette Ikea, die mit der "Gratis Paketlieferung für Ikea Family Mitglieder" warb, entpuppte sich teilweise doch nicht als gratis. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte Ikea daraufhin im Auftrag des Sozialministeriums wegen irreführender Werbung geklagt. Die Möbelkette ließ es nicht auf ein Urteil ankommen und erklärte sich zu einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich bereit, gab der VKI am Mittwoch bekannt. Der Vergleich ist rechtskräftig.

Voraussetzung für eine Gratislieferung war, dass die Ware bestimmte Abmessungen und ein bestimmtes Gewicht nicht überschreitet. Nach einer Kundenbeschwerde führte der VKI selbst eine Testbuchung mit einem Produkt durch, das die Größenmaße überschritt, und hätte Lieferkosten von 189 Euro bezahlen müssen.