Die Bundesregierung möchte mehr Beteiligung der Väter in der Kinderbetreuung, haben die Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) am Freitag unisono betont. Erreicht werden soll das durch einen am Mittwoch eingebrachten Gesetzesantrag, der vorsieht, dass zwei Monate der Karenzzeit vom Vater in Anspruch genommen werden müssen, sofern man die vollen 24 Monate nutzen möchte. Außerdem soll der Familienzeitbonus während des "Papamonats" von 740 Euro auf über 1480 Euro pro Monat erhöht werden.
Die Dauer des gesetzlichen Karenzanspruchs bis zum zweiten Lebensjahr ändert sich durch das neue Gesetz übrigens nicht. "Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz gibt es für den anderen Elternteil natürlich nicht. Will man als Elternpaar allerdings die volle bisherige Karenzdauer bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ausschöpfen, sind zumindest zwei Monate für den anderen Teil vorbehalten", betonte Arbeitsminister Martin Kocher bei einer Pressekonferenz am Freitag. Alleinerziehende sind davon unberührt.
Pflegefreistellung ohne Verwandtschaft
Finanziell hätten die Eltern keine Kürzungen zu befürchten, da die absolute Höhe des Kinderbetreuungsgeldes unabhängig von der Bezugsdauer gleich bleibe. Dadurch soll die Väterkarenz häufiger in Anspruch genommen und die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung gefördert werden.
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Der von Grünen und ÖVP eingebrachte Initiativantrag soll die europäische Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, die auch als "Work-Life-Balance-Richtlinie" bekannt ist, umsetzen. Änderungen bringt das Gesetz auch für pflegende Angehörige. So müsse ab Inkrafttreten, des Gesetzes kein Verwandtschaftsverhältnis mehr vorliegen, um Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen.
Es ist eine Ausschussbegutachtung geplant, um Stellungnahmen berücksichtigen zu können. Wann diese Maßnahmen in Kraft treten können, hänge vom parlamentarischen Prozess ab, angestrebt sei aber Anfang November, antwortete Kocher auf eine entsprechende Journalistenfrage.