Die EU-Kommission möchte Kleinanleger besser schützen. Aus ihrer Sicht fehlt es an wichtigen und leicht verständlichen Informationen für Verbraucher bei Geldanlagen. Kritisch sieht die Behörde auch, wenn Berater beim Verkauf von Finanzprodukten wie beispielsweise bei der Altersvorsorge Provisionen kassieren. Die Kleinanlegerstrategie, die die Behörde heute, Mittwoch, präsentiert, ist allerdings umstritten.

Nach einem Entwurf für die neuen Regeln von Anfang Mai sollen Kleinanleger in der EU bessere Anlageergebnisse erzielen können, als dies momentan der Fall ist: Derzeit seien Verbraucher unter anderem einem wachsenden Risiko ausgesetzt, etwa durch unrealistische Marketinginformationen unangemessen beeinflusst zu werden. Einige Anlageprodukte seien zudem mit ungerechtfertigt hohen Kosten verbunden.

Die zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuinness möchte dabei vor allem Regeln für die Kaufberatung von Finanzprodukten anfassen. Mehr als in jedem anderen Bereich der Finanzdienstleistungen sei es in der Anlageberatung wichtig, Interessenkonflikte zu vermeiden, sagte sie in einer Rede Ende April. Lange wurde daher in Brüssel über ein Provisionsverbot diskutiert.

Eine Alternative ist die Honorarberatung. Hier bezahlt der Kunde für die Beratungsleistung an sich, beispielsweise nach Zeitaufwand oder pauschal vereinbart – allerdings auch dann, wenn der Anleger am Ende gegen die Empfehlung des Beraters entscheidet.

Provisionsverbot

Es wird erwartet, dass die Kommission erst einmal kein vollständiges Provisionsverbot vorschlägt. In dem Gesetzesentwurf der Brüsseler Behörde ist lediglich ein Verbot von Provisionen bei bestimmten Käufen ohne Beratung vorgesehen. Dem Entwurf von Anfang Mai zufolge hätte ein vollständiges Verbot "erhebliche und plötzliche Auswirkungen auf bestehende Vertriebssysteme mit schwer vorhersehbaren Folgen". Drei Jahre nach Annahme der Vorschläge wolle die Kommission aber den Erfolg überprüfen und gegebenenfalls strengere Maßnahmen vorschlagen.

Die Finanzbranche spricht sich gegen einen Wechsel ausschließlich zur Honorarberatung aus. Vor allem Verbraucher mit geringen und mittleren Anlagebeträgen würden so von der Beratung abgeschnitten, da sie zu teuer wäre, argumentiert die Deutsche Kreditwirtschaft. Auch Deutschlands oberster Versicherungsaufseher Frank Grund bekräftigte unlängst, die BaFin sei immer skeptisch gegenüber einem Provisionsverbot gewesen. Zumindest "komplexere Altersvorsorgeregelungen" erforderten eine angemessene Beratung, die auch entsprechend bezahlt werden müsse.