In vielen Super- und Drogeriemärkten hapert es bei der Grundpreisauszeichnung: Der Grundpreis sei nicht gut lesbar, fehle oder sei uneinheitlich. Dies ist das Ergebnis eines AK Checks bei 10 Geschäften in Wien, teilte die Arbeiterkammer Wien in einer Aussendung mit. Demnach sei das Grundproblem, dass die gesetzlichen Regeln unscharf seien. Daher verlange die AK Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz.

Bei Lidl fand die AK Wien bei einigen Flaschenbieren eine Grundpreisauszeichnung pro Liter statt pro 500 Milliliter. Bei Hofer war die Grundpreisauszeichnung bei Marmelade falsch und bei Schokolade fehlte sie gelegentlich.

Ein weiteres Problem sieht die AK Wien in der Schriftgröße: Die Super- und Drogeriemärkte haben mehrheitlich die Grundpreise mit einer Schriftgröße von 4 bis 4,5 Millimeter ausgezeichnet. Manchmal blieb sie leicht darunter, aber noch lesbar – so etwa bei Lidl und Hofer. Aber bei Müller brauche man eine Lupe, merkte die AK an. Denn die Schriftgröße war nicht größer als 2 Millimeter. Das entspräche somit nicht dem Gesetz.

Grundpreisauszeichnung fehlt oft

Bei den meisten Geschäften fehlte manchmal die Grundpreisauszeichnung ganz oder war falsch, etwa bei Flüssigseife in Stück oder pro 100 Stück statt wie gesetzlich vorgeschrieben pro Liter oder 100 Milliliter. Und bei einigen Geschäften bemerkten die Tester bei vielen Produkten keine einheitliche Grundpreisauszeichnung. Es gäbe oft mehrere Varianten innerhalb einer Produktgruppe, zum Beispiel bei Waschmittel pro Liter, pro Waschgang oder pro Stück. Laut Gesetz dürfte die Grundpreisauszeichnung hier pro Liter oder pro Anwendung (Waschgang) sein. Aber mit den angeführten Preisangaben sei ein Vergleich schwierig, stellte die AK Wien fest.

Bei WC-Papier, Wattepads, Alufolie, Zahnseide & Co. sind keine Grundpreise gesetzlich vorgeschrieben. Dennoch zeichnen manche Handelsketten den Grundpreis etwa bei WC-Papier aus, jedoch pro Stück (DM), pro 100 Stück (Müller) oder pro Blatt (Lidl).

Preisvergleich schwer möglich

"Zufriedenstellend ist das Ergebnis leider nicht. Angesichts der Teuerung ist ein leichter Preisvergleich besonders wichtig", sagte Gabriele Zgubic vom AK Konsumentenschutz. "Leider ist das Preisauszeichnungsgesetz schwammig – es fehlen klare gesetzliche Regeln für Schriftgröße des Grundpreises. Es sind oft auch bei einem Produkt mehrere Varianten der Grundpreisauszeichnung möglich, etwa Liter oder 100 Milliliter." Die Schriftgröße basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung der Sozialpartner mit dem Handel aus 2009.

Die AK verlangt Nachbesserungen im Grundpreisauszeichnungsgesetz: Dazu zähle eine Mindestschriftgröße von 4 Millimeter bei der Grundpreisauszeichnung; nur eine Variante je Produktgruppe bei der Grundpreisauszeichnung (also zum Beispiel pro Liter) und eine Ausweitung der Grundpreisauszeichnung auf mehr Produkte zum Beispiel Küchenrollen, Taschentücher, WC-Papier, Wattepads, Wattestäbchen, Tampons, Binden, alkoholfreies Bier.

Test im November 2022

Die AK überprüfte im November 2022 bei 10 Wiener Drogerie-, Supermärkten und Diskontern (Bipa, DM, Müller, Hofer, Lidl, Penny, Billa, Billa Plus, Spar und Interspar) die Grundpreisauszeichnung. Dabei wurden 30 Gruppen von Drogeriewaren (etwa Shampoos, Zahncremen usw.) und 30 Gruppen von Lebensmitteln bzw. Getränken (etwa Mehl, Käse, Bier usw.) überprüft.

Die AK habe die Handelsketten um eine schriftliche Stellungnahme ersucht, teilte die AK Wien mit. Alle hätten in unterschiedlichem Ausmaß Verbesserungen zugesagt.