Für Senioren soll es im kommenden Jahr leichter werden, an Bankkredite zu kommen. Banken sollen künftig bei der Kreditvergabe die Rückzahlungswahrscheinlichkeit und das Vorhandensein von Sicherheiten stärker einbeziehen dürfen als die statistische Lebenserwartung des Kreditnehmers. Möglich gemacht werden soll das über eine Novelle des Hypothekar- und Immobiliengesetzes. Diese soll am 1. April 2023 in Kraft treten. Beschlossen ist das allerdings noch nicht.
Ab dann muss es nur mehr wahrscheinlich sein, dass die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer zu Lebzeiten die laufenden Kreditraten bezahlen kann. Außerdem müssen die als Sicherheit dienenden Vermögenswerte die Verbindlichkeiten abdecken können.
Banken zu "angemessener Nachsicht" verpflichtet
Daneben soll künftig auch der Tod eines Kreditnehmers nicht mehr automatisch zur Kündigung eines Kreditvertrags führen. Stattdessen sollen die Erben entscheiden können, ob sie als Gesamtrechtsnachfolger in den Kreditvertrag eintreten. Zudem seien die Banken zur "angemessenen Nachsicht" verpflichtet – sie sollen etwa ein als Sicherheit dienendes Haus nicht sofort verkaufen können.