Die Flink Austria, eine Tochter des deutschen Lebensmittel-Blitzlieferdienstes Flink, und ihre Fahrradboten-Tochter sind insolvent. Die Konkursverfahren wurden heute laut Aussendungen des Alpenländischen Kreditorenverbands (AKV) und des Kreditschutzverbands von 1870 (KSV1870) am Handelsgericht Wien eröffnet. Von den beiden Insolvenzen sind insgesamt 458 Beschäftigte und freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer betroffen.

Von der Insolvenz der Flink Austria sind laut Aussendung 163 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen, die Höhe der Verbindlichkeiten wurde mit 22,4 Millionen Euro angegeben. Die österreichische Tochter hat Kundinnen und Kunden in Österreich von Standorten in Wien, Graz und Innsbruck aus mit Waren aller Art per Express Fahrradkurier beliefert. Nach Angaben des AKV wurde Flink Austria erst im September 2021 gegründet und ist erst seit Oktober 2021 operativ tätig. Mit finanzieller Hilfe der deutschen Mutter hätte dieser Geschäftsbereich in Österreich aufgebaut werden sollen. "Nach eigenen Angaben der Antragstellerin war es in Österreich nicht möglich, dieses Geschäftsmodell gewinnbringend umzusetzen", heißt es in der Aussendung.

In Deutschland eine Restrukturierung eingeleitet

Die deutsche Muttergesellschaft habe in Deutschland eine Restrukturierung eingeleitet und stelle daher keine weiteren finanziellen Mittel zur Verfügung. Ob die Weiterführung des Unternehmens und die Entschuldung durch einen Sanierungsplan beantragt wird, werde sich erst im Zuge des Verfahrens zeigen. Bisherige Verkaufsversuche waren laut AKV erfolglos.

Auch die Fahrradboten-Tochter der Flink Austria hat heute ein Konkursverfahren eröffnet, teilte der KSV1870 in einer Aussendung mit. Von der Insolvenz der Tochter betroffen seien 252 Beschäftigte sowie 70 freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die Passiva belaufen sich laut Aussendung auf 4,9 Mio. Euro. Über die Flink Delivery Fahrradboten erfolgte die Zustellung der Waren. Laut AKV sollen neun Gläubiger betroffen sein. Grund der Insolvenz sei unter anderem die Zahlungsunfähigkeit der Muttergesellschaft.