Man müsse es mit aller Deutlichkeit sagen: "Es geht um nichts Geringeres als die Zukunft Österreichs" - so beginnt ein offener Brief des Vorstandes von Spar, der größten österreichischen Handelskette für Lebensmittel, an Bundeskanzler Karl Nehammer (VP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und die Minister Martin Kocher (VP), Gerhard Karner (VP) sowie Ministerin Leonore Gewessler (Grüne). Das Schreiben ging zudem an sämtliche Landeshauptleute und trägt den harmlos anmutenden Betreff: "Anmerkungen zum geplanten UEZG" (Unternehmens-Energiekosten-Zuschussgesetz, Anmerkung). Inhaltlich handelt es sich einmal mehr um einen Alarmruf des Lebensmittelhändlers.

Bereits im September hatte Spar-Vorstandschef Fritz Poppmeier vor einer Gefährdung der Lebensmittelversorgung durch die davon galoppierenden Energiekosten gewarnt - und staatliche Unterstützung gefordert. Poppmeier verwies auf prognostizierte fünffache Energiepreise in den 1500 Spar-Märkten (wovon 600 von selbstständigen Kaufleuten betrieben werden). "Der steigende Energiepreis frisst unsere Erträge auf, die notwendig sind, um auch in Zukunft die Nahversorgung zu sichern. Währenddessen werden andere Teile der Lebensmittel-Wertschöpfungskette wie die internationale Lebensmittelindustrie gefördert, die zuletzt Umsatzmargen von 10 bis 15 Prozent gemeldet hatten", ärgerte sich Poppmeier im September.

Das Schreiben des Spar-Vorstandes an Mitglieder der Regierung
Das Schreiben des Spar-Vorstandes an Mitglieder der Regierung © Kleine Zeitung

Wenige Tage darauf präsentierte die Regierung den neuen Energiekostenzuschuss für Unternehmen und stockte die Mittel von 450 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro auf. Im nun veröffentlichen Brief an die Regierung macht der Spar-Vorstand Verbesserungsvorschläge zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen. "Es ist unbedingt notwendig, dass der Staat wie bei der Corona-Krise schnell und großvolumig unterstützt", heißt es im Brief.

Das fordert Spar konkret

Was fordert Spar konkret? Das Unternehmen ortet nach den ersten Ankündigungen durch die Regierung "eine grobe Benachteiligung kompakt organisierter Unternehmensgruppen" (wie es bei Spar der Fall ist). Warum? Es fehle die Möglichkeit, den Zuschuss auf Betriebsebene zu beantragen, hinzu komme die Förderobergrenze von 400.000 Euro je Unternehmen. Hier werde der EU-rechtliche Rahmen nicht ausgenützt, kritisiert Spar. Als eine "grobe Benachteiligung kompakt organisierter Unternehmen" sieht Spar außerdem den Plan, Unternehmen mit Energiekosten über acht Millionen Euro in der Basisstufe nicht zu fördern (sondern erst in der Förderstufe 2). Dies so umzusetzen, wäre "Willkür" und eine "Wettbewerbsverzerrung".

Als "völlig unverständlich" bezeichnet Spar weiters die Einschränkung der Förderung auf Februar bis September 2022. Denn "die Energiekosten bleiben auch danach noch hoch." Zudem befürchtet der Handelskonzern offenbar ein Bürokratiemonster, wenn es um die Beantragung der Hilfen geht. Im konkreten Fall wäre dies "extrem aufwendig" und würde bedeuten, dass man in kürzester Zeit "hunderttausende Belege" beibringen müsste. Andere EU-Staaten seien hier wesentlich pragmatischer. In diesem Zusammenhang fordert Spar die Ausweitung des Beantragungszeitraumes bis Ende Juni 2023. Es dürfe auch nicht so weit kommen, dass Unternehmen, die für den Antrag mehr Zeit brauchen, am Ende nichts mehr bekommen - weil zum Beispiel das Förderbudget aufgebraucht sei. Das widerspreche jedem Rechtsverständnis.

Schließlich fordert Spar - speziell für selbstständige Einzelhändler - steuerpolitische Maßnahmen, um Liquidität zu erhalten. "Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, Verluste aufgrund der Energiekrise mit früheren Gewinnen (Verlustrücktrag, wie in der Coronakrise) gegen verrechnen zu können."