Seit Beginn der Corona-Pandemie 2020 sind bedingt durch Quarantäne tausende Mitarbeiter von Kärntner Unternehmen wochenweise ausgefallen. Für die Arbeitgeber, welche die Gehälter weiterzahlen mussten, gibt es vom Bund, gemäß Paragraf 32 des Epidemiegesetzes, Ersatzzahlungen. Und ebendiese fließen in Kärnten mehr als zäh. Laut Wirtschaftskammer sind von insgesamt 56.000 gestellten Anträgen noch 40.000 offen, in Summe handelt es sich um geschätzte 50 Millionen Euro.
Astrid Jäger