Seit fast einem Vierteljahrhundert offeriert Österreichs Ausbildungslandschaft die Möglichkeit, nach einer erfolgreich abgeschlossenen Lehrabschlussprüfung auch die Matura zu absolvieren. Möglich machte das im Jahr 1997 das sogenannte „Berufsreifeprüfungsgesetz“. Im Gegensatz zur Studienberechtigungsrüfung wurde es für Lehrabsolventen damit möglich, eine vollwertige Matura zu machen. Zwölf Jahre später startete dann das Kombi-Modell „Lehre mit Matura“, das Teilprüfungen für die Reifeprüfung bereits während der Lehrzeit erlaubt.