Während Corona hat das Interesse der Kärntner in Sachen Vorsorge und Testament enorm zugenommen. "Wir haben zuletzt viel mehr Rechtsgeschäfte erledigt als in einem Normaljahr", sagt der Präsident der Notariatskammer Kärnten, Erfried Bäck. Vorsorgevollmachten und leider auch Verlassenschaften nahmen laut Bäck um 30 Prozent zu, haben sich aber mittlerweile wieder auf ein Normalmaß eingependelt. Um denselben Prozentsatz stiegen die Immobilientransaktionen in Kärnten. Und auch daran könne man ablesen, dass die Pandemie das Sicherheitsbedürfnis der Menschen verstärkt hat. Auch Vizepräsident Werner Stein sagt: "Bei Wohnungs- und Hauskäufen ist zuletzt echt etwas bewegt worden."
Bevor die beiden Notare und ihre 38 Berufskollegen in Kärnten wieder ihre herbstlichen Beratungstage starten, mahnen sie, die vor Berufs wegen um Rechtssicherheit und -frieden bemüht sind, die Menschen, auch selbst rechtlich vorzusorgen. Ein Testament kostet zwischen 300 und 400 Euro, eine Vorsorgevollmacht zwischen 500 und 600 Euro. Das sei nicht viel, wenn man bedenke, "was alles im schlechten Fall passieren kann".
Beispiel: Patchworkfamilien. "Dass der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin automatisch erbt, ist ein Irrtum. Er und sie erbt nichts, wenn es gesetzliche Erben gibt, zum Beispiel Kinder", sagen Bäck und Stein. "Auch bei gemeinsamen Kaufverträgen von unverheirateten Partnern ist ein Testament wichtig, um einerseits den Partner abzusichern, andererseits Werte erhalten zu können."
Beispiel: Krankheit. Die Notare raten einmal mehr dazu, eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht auszustatten. Denn der Ehegatte ist "nicht automatisch der gesetzliche Vertreter, wenn der andere nicht mehr geschäftsfähig ist". Auch Unternehmern raten Bäck und Stein zu einer Vorsorgevollmacht, etwa GmbH-Gesellschaftern oder Ein-Personen-Unternehmen.
Apropos GmbH: Während der Pandemie fanden auch in Kärnten GmbH-Gründungen vermehrt digital statt. Die digitale GmbH ist beliebt und wird es bleiben. Auch Unterschriftsbeglaubigungen sind mittlerweile auf elektronischem Weg möglich."Wir hatten zuletzt mit einem Hausverkauf zu tun, bei dem einer der Wohnungseigentümer in Amerika lebt. Seine Unterschrift wurde digital beglaubigt", berichtet Stein.