Fast 50.000 Anrufversuche, überlastete Leitungen, Ausnahmezustand. Exakt vor einem Jahr, zu Beginn des ersten Lockdowns in Österreich, war auch das steirische Arbeitsmarktservice mit einem noch nie da gewesenen Ansturm konfrontiert. Nun, genau ein Jahr nach Beginn des ersten Corona-Lockdowns, sind 43.899 Personen als arbeitslos beim AMS Steiermark gemeldet - ein Plus von 6592 Betroffenen binnen zwölf Monaten.

Binnen weniger Wochen führte die Pandemie 2020 zu einem explosionsartigen Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Steiermark auf den Höchstwert von 66.970 Personen am Ostermontag. Waren am 15. März 2020 noch 37.307 Personen als arbeitslos beim AMS gemeldet, so sind es aktuell 43.899 Personen – ein Anstieg von 6592 Betroffenen (+17,7 Prozent). Inklusive der 8726 Schulungs-Teilnehmerinnen und -Telnehmer sind derzeit 52.625 Personen ohne Job.

"Als notwendiger Beitrag zur Krisenbewältigung erweist sich weiterhin die Kurzarbeit", wird seitens des AMS betont: Gegenwärtig befinden sich demnach rund 63.000 Beschäftigte in mehr als 8200 steirischen Betrieben in Kurzarbeit, an Beihilfe wurden bisher insgesamt 855 Millionen Euro ausbezahlt.

Die Corona-Pandemie habe auch eine Verlagerung der bewährten Kommunikationswege mit dem AMS Steiermark mit sich gebracht, "weg von der persönlichen Vorsprache hin zur verstärkten Kontaktaufnahme über Telefon, eAMS-Konto, Mail und Post".

Schulungsteilnahmen "bisher unter den Erwartungen"

„Die Distanzbetreuung erschwert bei vielen Kundinnen und Kunden eine gute Beratung in einem vertretbaren Intervall. Eine Kommunikation per Telefon oder online ist nicht immer der geeignete Channel, wenn
etwa gemeinsam alternative Strategien erarbeitet werden sollen. Das hemmt uns auch bei unserem Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der Corona-Joboffensive", betont AMS-Geschäftsführer Karl-Heinz Snobe. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Schulungen liege "bisher unter den Erwartungen“. Seine Prognose: „Diese Situation wird sich erst mit einer flächendeckenden Corona-Impfung bessern: Vor allem dann, wenn unsere Beraterinnen und Berater geimpft und geschützt sind und wieder Kundinnen und Kunden eingeladen werden können sowie wieder Betriebsbesuche stattfinden.“