Bereits im Jahr 2017 wurde die Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten beschlossen. Die Neuregelung sollte bereits mit Jahreswechsel in Kraft treten, wurde dann aber coronabedingt auf den 1. Juli verschoben. Dennoch sorgt die nahende Umstellung für "Aufregung und Unsicherheit bei vielen heimischen Betrieben", wie die steirische Wirtschaftskammer mitteilt. "Um die angespannte finanzielle Lage der Unternehmen in der Krise nicht noch weiter zu verschärfen", fordern WK-Präsident Josef Herk sowie Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, "dass Abweichungen in Kollektivvertragsvereinbarungen nun zulässig sind".
Die Gleichstellung der Kündigungsfristen – die de facto deren Verlängerung bedeute – "könnte die Unternehmen zusätzlich unter Druck setzen. In Zeiten wie diesen eine völlig falsche Maßnahme", so die Kritik der Wirtschaftskammer. „Wir brauchen dringend einen Aufschub der Regelung. Was 2017, also in guten Zeiten, beschlossen wurde, muss man in schlechten Zeiten wieder überdenken.“
Konkret sollte es "für Branchen mit Kollektivvertrag die Möglichkeit geben, von dieser gesetzlichen Regelung abzuweichen und die Kündigungsfristen des Kollektivvertrags branchengerecht zu gestalten", so Talowski. Diese werden mit der Gewerkschaft "mit Augenmaß, Marktkenntnis und Ausgleich der Interessen beider Seiten ausverhandelt. Die Sozialpartner wissen besser als der Gesetzgeber, was einer Branche zumutbar ist. Wir haben ein gutes Regelwerk in den KV-Branchen. Daran sollte man im Moment nichts ändern.“ Denn gerade nach Auslaufen der Kurzarbeit samt damit verbundener Behaltefrist komme die Angleichung der Kündigungsfristen "zu einem denkbar unpassenden Zeitpunkt", das könnte jene Unternehmen zusätzlich belasten, die sich zuvor durch Kurzarbeit und andere Transferleistungen über die schwierige Zeit retten konnten. Hier braucht es seitens der Politik ein Vorgehen mit Augenmaß“, soHerk. „Betriebe vorher zu unterstützen, um sie danach mit solchen Regelungen erst recht in den Konkurs zu treiben, ergibt keinen Sinn“, sagt Talowski.
In dieser Situation zeige sich, wie wichtig das Instrument der Sozialpartnerschaft ist: „Die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelten Lösungen helfen beiden Seiten, gerade in schwierigen Zeiten.“ Die Kurzarbeit sei eines der besten aktuellen Beispiele dafür.
Kritik an Ausdehnung der NoVA
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ausdehnung der NoVA, die im November beschlossen wurde. Davon sind nun auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen betroffen, "was eine schwere Belastung für viele Unternehmen darstellt", so die Kritik von Talowski, der auch ein Beispiel nennt: Der Anschaffungspreis für einen Iveco Daily 35S16 A8 Kastenwagen steigt dadurch von aktuell 29.900 Euro allein aufgrund der NoVA auf 43.363,60 Euro im Jahr 2024. „Das ist ein völlig falscher Zeitpunkt, denn genau jetzt brauchen Unternehmen ihre Klein-Lkw als Betriebsmittel. Wir fordern daher eine Ausnahme für Leicht-Lkw bei der NoVA-Anpassung. Es darf in dieser Situation keine neuen Belastungen für die Betriebe geben", so der Appell.