Erhalten Gastronomen, die im Lockdown im November weiter auskochen, den Umsatzersatz - 80 Prozent vom Novemberumsatz 2019 - gewährt, oder verlieren sie den Anspruch oder wird etwas abgezogen?„Das Auskochen wird kein Nachteil für Gastronomen sein“, lautet die Klarstellung durch einen Sprecher des Finanzministeriums auf Anfrage der Kleinen Zeitung. 

Angedacht ist seitens der Branche vielmehr, dass Gastronomen mit dem Auskochen auf die 80 Prozent Umsatzersatz etwas dazuverdienen sollen. Im Finanzministerium weist man  darauf hin, dass die entsprechende Richtlinie über die neue Coronahilfe des Umsatzersatzes  noch nicht fix ist, sie werde aber diese Woche fertiggestellt. Klar sei, dass der Umsatzersatz nicht gleichzeitig mit einem Fixkostenersatz für November beantragt werden könne. "Das geht nur entweder oder", heißt es aus dem Ministerium.

Wer ist berechtigt? 

Ursprünglich war vorgesehen, dass für den Umsatzersatz berechtigte Branchen nach Branchenbegriffen aus der Branchenliste ÖNACE definiert werden. Dazu würden jedenfalls Hotellerie, Gastronomie, Freizeitbereiche (Fitnesstudios, Schwimmbäder,  Kinos, Freizeit- und Vergnügungsparks etc.) sowie Kulturberiebe gehören. Nunmehr wolle man aber statt Branchen nach der ÖNACE eine allgemeine Formulierung wählen, die möglichst viele Unternehmen einschließt,  die direkt von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) betroffen sind.  Berechtigt könnten dann auch von Hotelschließung betroffene Firmen sein, wie Blumenläden in Hotels oder Seminarveranstalter, selbstständige Kosmetikerinnen uam., die in Hotels tätig sind, aber nun wegen deren Schließung nicht arbeiten können.

EU-Regeln sollen kein Hindernis sein 

Im Finanzministerium geht man jedenfalls davon aus, dass es für diesen Umsatzersatz kein Problem mit der EU-Kommission wegen dem Beihilfenrecht gibt, was zuletzt beim Fixkostenzuschuss zu heftigem Tauziehen geführt hatte. Man sieht die EU-Zulassung gemäß der Naturkatastrophenregelung gewährleistet. Wie beim verlängerten Fixkostenersatz beträgt der Höchstumsatzersatz 800.000 Euro. „Wir müssen alles daransetzen, Menschenleben zu retten und gleichzeitig auch wirtschaftliche Existenzen zu sichern - der Erhalt von Arbeitsplätzen und das Überleben von Unternehmen stehen im Vordergrund der Wirtschaftshilfen für betroffene Branchen, an denen im Finanzministerium unter Hochdruck gearbeitet wird. Die Disziplin der kommenden Wochen reduziert den langfristigen Schaden für den Standort“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Wie kommt man zur Hilfe?

Wenn die Bundesregierung die Richtlinie erlassen hat, soll es rasch und einfach gehen, wird diesmal versprochen. Die Antragstellung bis 15. Dezember könne über Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Bilanzbuchhalter oder vom Unternehmer selbst via Finanz Online "binnen Minuten" vorgenommen werden, die Berechnung erfolge aufgrund der Umsatzdaten bei der Finanz automatisch. Für neu gegründete Unternehmen könnten plausible Plandaten zur Bemessung herangezogen werden.