Die Regierung hat einen Fixkosten-Zuschuss vorgestellt. Wie hoch ist die Förderung?

Der Fixkosten-Zuschuss ist Teil des Corona-Hilfsfonds im Umfang von 15 Milliarden Euro. Diese Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Ihre Höhe bemisst sich am erlittenen Umsatzverlust in den Monaten nach dem Lockdown. Bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 Prozent wird ein Viertel der Fixkosten ersetzt, die Hälfte bekommt man bei einem Minderumsatz von 60 bis 80 Prozent. Darüber werden 75 Prozent ersetzt.

Wie werden Fixkosten definiert?

Da wären Versicherungsprämien, Zinsen, ein Teil der Leasing-Raten, Energiekosten, Telefon/Internet, andere betriebsnotwendige Aufwendungen und Lizenzgebühren. Und natürlich die Mieten für den Geschäftsraum. Aber: Ist ein Unternehmer auch Eigentümer der Betriebsliegenschaft, fällt er um diesen Teil um, warnt Christian Braunig von der Steuerberatung Confida.

Was ist mit Waren, die nicht mehr verkauft werden können?

Auch hier gibt es einen Kostenersatz, wenn der Wert mehr als 50 Prozent gemindert ist.

Wer bestimmt das eigentlich?

Das werde dann wohl am ehesten in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer geschehen, sagt Confida-Experte Christian Kranz. Richtlinien gebe es hier aber bisher keine. „Die kommen erst“.

Wann kann man den Zuschuss beantragen, wann kommt das Geld?

Anträge sind ab 20. Mai über Finanzonline möglich. Die Regierung verspricht, dass ein Drittel der Gelder innerhalb von zehn Tagen fließen soll. Der Rest kommt allerdings erst 2021, wenn aus den Steuererklärungen für 2020 das genaue Ausmaß der Umsatzrückgänge ersichtlich ist.

Und wie soll man bis dahin die Rechnungen bezahlen?

Der zweite Teil des Corona-Hilfsfonds beinhaltet bis zu 100-Prozent-Garantien des Staates für Bankkredite. Beantragt werden können diese bei der aws oder der ÖHT. Allerdings gilt das nur für Unternehmen, die im Sinne der EU-Gesetze nicht in „Schwierigkeiten“ sind. Hier wird auf EU-Ebene an einer Ausnahmeregel für die Corona-Krise gearbeitet.

Welche Unterstützung gibt es für Unternehmer, die selbst in Quarantäne mussten?

Erkrankt ein Unternehmer und wird über ihn eine Quarantäne verhängt, besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Erkrankt der Unternehmer, wird aber nicht unter Quarantäne gestellt, hat er bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige.

Und wenn es einen Mitarbeiter trifft?

Wird ein Arbeitnehmer behördlich unter Quarantäne gestellt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die Quarantäne beendet ist. Binnen 6 Wochen danach kann bei der BH ein Antrag auf Erstattung gestellt werden.

Kann eine Firma Mitarbeiter vorzeitig aus der Kurzarbeit holen?

Ja. Wenn die Mitarbeiter wieder zu 100 Prozent eingesetzt werden, muss das unverzüglich dem AMS und den Sozialpartnern bekannt gegeben werden. In Firmen mit Betriebsrat muss diese Mitteilung vom Betriebsrat unterschrieben sein. Die Beschäftigten sind darüber so früh als möglich zu informieren.

Für wie lange kann die Corona-Kurzarbeit beantragt werden?

Die Corona-Kurzarbeit ist grundsätzlich für drei Monate angedacht, kann aber um drei Monate verlängert werden, also theoretisch bis in den September hinein. Für die Zeit danach gibt es derzeit keine Lösungen. Allerdings seien diese dringend nötig, warnen die Steuerberater Kranz und Braunig. Diversen Stundungen würden zum Teil im Herbst auslaufen und nur wenige Firmen dürften bis dahin wieder am Vorkrisen-Niveau sein.

Für weitere Fragen an die Experten finden Sie ein Formular auf der Seite: Fragen an Experten: www.kleine.at/coronahilfen