Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Rechtsstreit um die Preisangaben der Billigfluggesellschaft Ryanair klargestellt, dass Airlines auch bestimmte Zusatzkosten von Anfang an transparent aufführen müssen. Bei den Preisangeboten im Internet müssten die Unternehmen bereits die Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie die Gebühren für eine Kreditkartenzahlung angeben, entschied der EuGH am Donnerstag.
Dies gilt demnach auch für Check-In-Gebühren, wenn dafür keine kostenfreie Möglichkeit besteht. (Az. C-28/19). Hintergrund des Urteils ist ein Rechtsstreit in Italien um die Preisangaben von Ryanair. Die italienische Wettbewerbsbehörde warf der irischen Billigfluggesellschaft vor, dass bei ihren Preisangeboten Informationen zur Mehrwertsteuer auf Inlandsflüge sowie zu Gebühren für den Online-Check-In und für die Zahlung mit einer anderen als der von Ryanair bevorzugten Kreditkarte fehlten.
Beim Erstpreis
Die Behörde verhängte deshalb Geldstrafen wegen unlauterer Geschäftspraktiken gegen das Unternehmen. Dagegen klagte Ryanair vor Verwaltungsgerichten in Italien. Der italienische Staatsrat legte den Fall dem EuGH zur Auslegung der maßgeblichen EU-Verordnung vor.
Der Gerichtshof entschied daraufhin, Fluggesellschaften seien verpflichtet, in ihren Online-Angeboten "bereits bei der erstmaligen Angabe des Preises den Flugpreis sowie gesondert die unvermeidbaren und vorhersehbaren Steuern, Gebühren, Zuschläge und Entgelte auszuweisen". Über den konkreten Rechtsstreit müssen jetzt die italienischen Gerichte entscheiden, die dabei aber die Vorgaben des EuGH berücksichtigen müssen.