Die Pleite der Systemgastronomiekette Vapiano in Deutschland hat nun auch Vapiano Österreich mit 15 der 17 Lokale in verschiedenen Bundesländern mitgerissen. Am Donnerstag musste beim Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren beantragt werden. „Dies geschieht als direkte Konsequenz aus dem Insolvenzverfahren von Vapiano Deutschland und ist nicht durch die österreichische Organisation verursacht“, hieß es in einer Mitteilung durch eine pr-Agentur. Ohne Details zur Insolvenz wurde mitgeteilt, dass Vapiano das „innovative fresh casual dining Konzept“ mit der Sanierung auch zukünftig in „kosmopolitischem Ambiente“ anbieten wolle.
"Einvernehmliche" für 700 Leute
Auf Nachfrage nach Kündigungen wurde bestätigt: „Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter wurden aufgrund der Verordnung der Regierung alle Restaurants zu schließen, einvernehmlich, mit Wiedereinstellungszusagen aufgelöst. Betroffen sind davon 14 österreichische Standorte mit rund 700 Mitarbeitern. Die zwei Restaurants in Innsbruck und eines in Linz mit gesamt rund 150 Mitarbeitern sind Franchisenehmer und davon nicht betroffen.“ Auf die Frage, ob Vapiano Österreich Corona-Hilfe beantragen wolle, könne man „derzeit noch keine Auskunft geben.“
Lauter Ruf nach Staatshilfe
In Deutschland hat der Fall Vapiano eine breite Diskussion ausgelöst, ob es für Pleite-Unternehmen Corona-Hilfe geben soll. Sofort bei Ausbruch der Corona-Krise rief Vapiano in Deutschland nach Staatshilfe und meldete akuten Finanzierungsbedarf in zweistelliger Millionenhöhe an. Man wollte Corona-Hilfe in mehreren Ländern beantragen. Vapiano würde „ohne sofortige staatliche Unterstützung nicht überlebensfähig sein und muss Insolvenz anmelden, was den Verlust von 10.000 Arbeitsplätzen weltweit zur Folge hätte“, sagte Vapiano-Chefin Vanessa Hall. Gleich darauf kam die Pleite der weltweit agierenden Systemgastronomiekette, die nun auch Vapiano Österreich trifft.
Schwerer Sanierungsfall
Doch Vapiano war schon vorher schwer sanierungsbedürftig. 2018 hat die Gruppe bei 372 Millionen Euro Umsatz einen Jahresverlust von 101 Millionen Euro erlitten. Den Aktienkurs hat es zerbröselt, er sank binnen eines Jahres um 80 Prozent. In den ersten drei Quartalen 2019 gab es weitere 46,1 Millionen Euro Verlust. Im katastrophalen Jahr zuvor lag dieser nach drei Quartalen noch bei 29,4 Millionen Minus. Mit der weltweiten Ausdehnung auf weit über 200 Lokale hatte sich die Gruppe völlig übernommen, Kosten nie in Griff bekommen.
In Österreich keine Hilfe für Pleitefirmen
Die generelle Debatte, die Begriffe wie Corona-Zombies und Corona-Trittbrettfahrer hervorbrachte, lenkt auch in Österreich das Augenmerk darauf, welche Unternehmen sich Corona-Hilfe zunutze machen, um sich aus ohnehin vor der Coronakrise schon bestehenden Schieflagen herauszumanövrieren, also sich auf Kosten anderer zu sanieren, In den bisherigen Corona-Richtlinien der Bundesregierung für Staatsgarantien bezüglich Finanzierungen und Überbrückungskrediten seien solche Hilfen jedenfalls für insolvente Unternehmen dezidiert ausgeschlossen, berichten der Kleinen Zeitung Verena Trenkwalder, die Vorsitzende des Steuerfachbeirates der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Österreich, sowie Peter Katschnig, Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Kärnten. Und dies gelte nicht nur für Unternehmen in Insolvenz, sondern auch für Unternehmen mit einem absehbaren Insolvenzantrag. Schon wenn die Hälfte des Eigenkapitals verzehrt sei, stehe keine Corona-Hilfe in Form der Garantien zu.
Richtlinie für COVID-Kostenersatz am 15. April
Die Linzer Steuerberaterin Trenkwalder (KMPG) und ihr Klagenfurter Kollege Katschnig (ECA Singer Katschnig) gehen davon aus, dass insolventen Unternehmen auch keine Corona-Hilfe zustehen werde, die von der Regierung über die Agentur COVAG in Form von Betriebskostenersatz vergeben wird. Die endgültigen Richtlinien dafür sollen kommende Woche, genau am 15. April vorliegen. Auf solchen Betriebskostenersatz warten Zehntausende Handels-, Hotel- und Gastronomiebetriebe, die kaum Verständnis dafür hätten, wenn insolvente Unternehmen, die gerade ihre Gläubiger schneiden, sich zugleich mit Staatsgeld zu sanieren versuchen.
Auslese statt Wettbewerbsverzerrung
Die Corona-Krise wird sicher dazu beitragen, dass eine Auslese in der Unternehmenslandschaft rascher stattfindet. Deshalb haben Finanzministerium und Wirtschaftsministerium mit der neuen Agentur COVAG darauf zu achten, dass Hilfen nicht auch noch Pleiten belohnen. Zumal wenn schon vorher eine wirtschaftliche Schieflage auch darauf hindeutet, dass mit Millionenverlusten auch wettbewerbsverzerrend gearbeitet wurde. Für die Gastronomie und für den Einzelhandel war es schon bitter genug, zugesperrt dem Geschäft der der Supermärkte zusehen zu müssen. Das Wiedereröffnen der Geschäfte bis 400 Quadratmeter ab kommenden Dienstag ist nur ein erster Schritt zurück zur Normalität im Handel. In der Gastronomie ist die Erlaubnis, das Essen wieder im Lokal für den Heimverzehr abgeben zu dürfen, erst eine geringe Erleichterung, die Normalisierung wird noch Monate jede Wirtin, jeden Wirt herausfordern.
Adolf Winkler