Der Schweizer Arbeitsmarkt leidet zunehmend unter dem Coronavirus. In der ersten Woche des Monats März sind die genehmigten Voranmeldungen für Kurzarbeit sprunghaft angestiegen. Diese Woche soll die Regierung über Vereinfachungen dieses Instruments entscheiden.
Im Februar hätten 18 Betriebe mit 498 Mitarbeitern die Genehmigung für Kurzarbeit wegen "behördlich angeordneter Maßnahmen" im Zusammenhang mit dem Coronavirus erhalten, sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), am Montag in einer Telefonkonferenz.
Seit dem 1. März, nachdem der Bundesrat wegen der besonderen Lage durch das Coronavirus Maßnahmen wie das Verbot von Großveranstaltungen verfügt hatte, habe sich das Bild "vollständig verändert". Seither seien Gesuche von 75 Betrieben mit 2.516 Mitarbeitern genehmigt worden. Fast 95 Prozent der Ansuchen kamen aus dem Kanton Zürich. Was die Branchen betreffe seien mehr als neun von zehn Gesuchen aus den Branchen Gastgewerbe, freiberufliche technische und wissenschaftliche Dienstleistungen, sonstige wirtschaftlichen Dienstleistungen sowie Kunst und Unterhaltung gekommen.
Reiseveranstalter und Eventorganisationen
Dies bedeute, dass insbesondere auch Reiseveranstalter und Eventorganisationen ein Gesuch gestellt hätten, so Zürcher. Über 1000 Ansuchen stammten laut den Angaben zudem von Künstlern und Musikern, die wegen des Veranstaltungsverbots wahrscheinlich nicht auftreten können. Traditionell stellen bekanntlich eher Firmen aus der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie Gesuche für Kurzarbeit.
Somit zeige sich, dass das Instrument ausreichend flexibel sei, meinte Zürcher. Keine Sorgen müsse man sich auch wegen der finanziellen Folgen machen. Die Arbeitslosenversicherung sei in einem guten Zustand und verfüge über großen Spielraum. Die aktuellen Zahlen seien auch weit von den Höchstständen seien, die während der Finanzkrise erreicht wurden. Er rechnet aber mit einem "weiteren und raschen Anstieg" von Gesuchen, je länger die besondere Lage anhalte. Die Kantone seien daher bereit, Gesuche rasch zu genehmigen. Zudem werde der Bundesrat noch diese Woche über Vereinfachungen des Instruments entscheiden.
"Es geht um den Erhalt von Arbeitsplätzen"
Unverändert sei das Ziel der Maßnahme. "Es geht um den Erhalt von Arbeitsplätzen", so Zürcher. Es solle wegen des Virus nicht zu einer Kündigungswelle kommen. Vielmehr sei es das Ziel, dass der normale Betrieb nach dem Durchzug des Virus rasch wieder aufgenommen werden könne. Der Schweizer Arbeitsmarkt sei bis zum Ausbruch der Coronavirus-Krise in einer sehr guten Verfassung gewesen. Die Arbeitslosenrate sein im Februar auf 2,5 zurückgegangen, nach 2,6 Prozent im Jänner. Einen niedrigeren Februar-Wert gab es zuletzt im Jahr 2002.