Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat noch einmal daran erinnert, dass sich Anbieter von Krypto-Währungen bis Freitag, 10. Jänner, bei der FMA registrieren müssen. Denn ab 10. Jänner 2020 werden digitale Währungen - wie jetzt schon Kredit- und Finanzinstitute - in das europäische Regime zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung einbezogen.
Hintergrund ist die Prävention der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Umgesetzt werden dafür die neuen Regeln der 5. Geldwäsche-Richtlinie der EU.
Unterlässt ein Anbieter die Registrierung, ist eine Geldstrafe von bis zu 200.000 Euro vorgesehen. Bisher haben sich drei Anbieter registrieren lassen, es sind dies die Bitpanda GmbH, die Coinfinity GmbH und die Kurant GmbH. Ein vierter Anbieter soll noch folgen.