Im Nationalrat wurde am Donnerstag die Steuerreform beschlossen. Darin enthalten: Die Ökologisierung der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Damit ist die massive NoVA-Mehrbelastung durch die Umstellung des Messverfahrens auf WLTP ohne Anpassung der Berechnungsformel vom Tisch. Erfreut darüber zeigen sich die Automobilimporteure und der ÖAMTC, der auch die beschlossene Refundierung der NoVA für Menschen mit Behinderung begrüßt.
Massive Verteuerung verhindert
"Damit konnte noch rechtzeitig verhindert werden, dass sich Fahrzeuge ab 1. Jänner 2020 massiv verteuern“, erklärt Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure.
Handlungsbedarf besteht aus Sicht von ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober nun aber, damit die Kunden auf die Ökologisierung der beiden Steuern auch reagieren können: "Damit der gewünschte Lenkungseffekt eintritt, muss der steuerliche Vorteil effizienterer Fahrzeuge transparent in den Verkaufsunterlagen dargestellt werden – und zwar in Euro-Beträgen."
Zur Erklärung: Derzeit wird die NoVA meist nur als Prozentangabe ausgewiesen, die motorbezogene Versicherungssteuer wiederum wird von vielen Konsumenten nur als Teil der laufend fälligen Versicherungsprämie wahrgenommen. "Aus Konsumentensicht und nicht zuletzt auch für die Umwelt ist es daher wichtig, dass man schon vor dem Autokauf weiß, wie viel man an Steuern zahlen wird", sagt Grasslober.
Sachbezugsregelung
Wichtig ist nun aus Sicht der Autoimporteure, "parallel dazu auch die Sachbezugsregelung so rasch wie möglich an das neue Messverfahren anzupassen“, fordert Kerle. Denn die Problematik sei in diesem Fall dieselbe: Auch hier würden die offiziellen Verbrauchswerte, die durch das neue Messverfahren am Papier höher ausfallen, als Basis zur Berechnung des zu leistenden Sachbezuges herangezogen. „Rechtssicherheit über ein stabiles Preisniveau ist sowohl für die österreichische Automobilwirtschaft als auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer wesentlich“, so Kerle.