Das „Digitale Amt“, Ende März von Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck vorgestellt und seither für die Öffentlichkeit live geschaltet, wird überarbeitet. Wie berichtet, ist es über die Bürger-App möglich (aber gesetzlich naturgemäß untersagt), den Wohnsitz beliebig anzumelden – Neos-Abgeordneter Gerald Loacker etwa meldete seinen Hauptwohnsitz kurzerhand digital am Stubenring 1 in Wien an – der Adresse des Digitalisierungsministeriums. Denn eine  Bestätigung durch den Unterkunftgeber, wie bisher (analog) vorgeschrieben, ist nun nicht mehr nicht vorgesehen.

Digitalisierungsministerin Schramböck verweist bei ihrem Kärnten-Besuch am Montag auf Nachfrage der Kleinen Zeitung darauf, dass auch Wohnsitzanmeldungen auf Papier bisher nicht die Richtigkeit der Unterschrift des Vermieters bzw. Unterkunftgebers geprüft wurde. „Ein Beamter wird nur schwer feststellen können, ob die Unterschrift korrekt ist“, so Schramböck.

Service wird überarbeitet

Das Service des „Digitalen Amtes“ soll aber in dem Punkt "Wohnsitzanmeldungen" verbessert werden, erklärt Schramböck: Vorgesehen seien drei neuen Features:

So sollen künftig Wohnsitzanmeldungen in öffentlichen Gebäuden nicht mehr möglich sein. „Das wurde einmal gemacht und war vermeintlich lustig, ist aber kein Spaß“, meint sie in Richtung Loacker. Weiters soll die Wohnsitzgemeinde die Möglichkeit bekommen, „zusätzlich ein Hakerl unter die Wohnsitzmeldung zu machen“, diese also prüfen können. Und der Quartiergeber bzw. Vermieter wird künftig eine Nachricht erhalten, sobald jemand bei ihm seinen Wohnsitz angemeldet hat. „Diese drei Services sollen bis Herbst dieses Jahres fertig sein“, erklärte Schramböck.