Die Arbeiterkammer (AK) hat Kryptowährungen einem Praxistest unterzogen. Nicht nur wegen hoher Spesen fiel das Ergebnis ernüchternd aus. "Kryptowährungen sind nicht als gesetzliche Zahlungsmittel einzuordnen. Sie haben hochspekulativen Charakter und sind für Konsumenten keine seriöse Geldanlage-Klasse", warnte AK-Konsumentenschützer Christian Prantner am Mittwoch in einer Aussendung.

Die AK hat bei den stationären Kaufstellen (Post, Trafik, Store, Behebungsautomaten) um 400 Euro Kryptowährungen (Bitcoin, Bitcoin Cash, Litcoin, Dash, Ethereum) erworben. Bei Online-Handelsplattformen wurden um weitere 500 Euro Kryptowährungen gekauft (Litcoin, zwei Tranchen Bitcoin, Ethereum, Ripple).

Transanktionskosten

Bei jeder Transaktion von Kryptowährungen fallen Gebühren an das Netzwerk an, das die Transaktionen durchführt. Vor allem bei niedrigen Beträgen sind die Spesen prozentuell sehr hoch. Deshalb blieben nach dem Rücktausch kurze Zeit später - auch dafür fielen Verkaufsspesen an - von den 900 Euro nur 769,96 Euro übrig - ein "Minus" von 130,04 Euro, das sich aus Kursdifferenzen und Spesen erklären lasse, so die AK.

Das Fazit der AK: "Beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen gibt es eine Vielfalt an Spesen. Meist bleibt im Dunklen, welche Spesen wirklich anfallen." Für Durchschnittskonsumenten sei es außerdem fast unmöglich, die höchst schwankenden Kurse von Kryptowährungen zu bewerten", so Prantner. Die Arbeiterkammer hält das Kryptogeld deshalb für sehr kryptisch.