Die heimischen Hotelbetriebe wollen sich besser gegen die rasant wachsende Konkurrenz durch Online-Kurzzeitvermieter wie Airbnb oder Homeaway aufstellen. Immerhin halten 40 Prozent der Österreicher die sogenannte Sharing Economy für "ein attraktives neues Angebot", wie aus einer Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens mindtake hervorgeht, die am Hotelierkongress 2019 vorgestellt wurde.

Alarmglocken schrillen

Bei den etablierten Hotelzimmeranbietern schrillen längst die Alarmglocken. "Airbnb bedient alle gesetzlichen Grauzonen, die es gibt", betonte die Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Michaela Reitterer, bei dem Jahreskongress der Hoteliers.

"Dem gehört ein Riegel vorgeschoben und das kommt auch", meinte Rainer Ogrinigg, Direktor des Weinhotels Gut Pössnitzberg in der Südsteiermark. In seiner Region gebe es derzeit nur vereinzelt Airbnb-Zimmer. Dabei handle es sich um private Winzer- und Wochenendhäuser, aus denen nun etwas Geld herausgeholt werde. "Grundsätzlich hab' ich nichts dagegen, aber es ist kein lauterer Wettbewerb", so Ogrinigg. Hoteliers und auch sonst ein registrierter Privatzimmervermieter zahlen Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Ortstaxen und haben Auflagen.

Kurzzeitvermieter registrieren

Geht es nach der Vertretung der österreichischen Spitzenhotellerie sollen sich alle Kurzzeitvermieter bei der Finanz mit all ihren Mietobjekten registrieren müssen und auf den Plattformen nur noch mit dieser steuerlichen Registrierungsnummer auftreten dürfen. Der "dringende Appell" der ÖHV-Präsidentin an die Regierung: "Ziehen wir die gesetzliche Registrierungspflicht für alle 'Hosts' ein!" Die zu schaffende Datenbank beim Finanzamt soll dem Wunsch der ÖHV zufolge "auch relativ offen sein für andere Behörden". Gemeinden könnten so ihre Ortstaxen leichter geltend machen.

Wind aus den Segeln nehmen

Damit würde Airbnb der Wind aus den Segeln genommen, meint man seitens der Hoteliervereinigung. In Japan habe das bereits funktioniert: Der Bundesgesetzgeber sei dort im Sommer 2018 mit gesetzlichen Vorschriften eingeschritten. "Airbnb hat dann über 80 Prozent des Angebots von den Plattformen genommen", sagte ÖHV-Sprecher Martin Stanits.

US-Konzerne halten sich laut Reitterer an Regeln, sobald sie feststellen müssen: "It's the law." Die ÖHV-Chefin sähe in der Registrierung jedenfalls "eine faire Maßnahme". "Airbnb nutzt jetzt jeden Schlupfwinkel aus und wenn wir ein bundesweites Gesetz hätten, dann würde es auch der Bund exekutieren", so Reitterer. "Es wird wohl ein Finanzgesetz sein müssen."

Airbnb selbst stellt sich derzeit schützend vor seine Zimmeranbieter - unter Verweis auf den Datenschutz. Deshalb setzt die ÖHV den Hebel bei der verpflichtenden Selbstregistrierung der Hosts an. Und Airbnb soll dann per Gesetz eben nur noch Hosts mit Registrierungsnummer online stellen dürfen.

Einen entsprechenden Vorschlag für einen Gesetzentwurf, der letztlich im Steuerrecht verankert werden müsste, hat die Interessenvertretung der heimischen Vier- und Fünf-Sterne-Hotellerie im Herbst beim Tourismus- und beim Finanzministerium hinterlegt. Die ÖHV bezieht sich darin allgemein auf die "Sharing Economy", nicht spezifisch auf Airbnb.

Gleiche Bedingungen

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) bekannte sich auf dem Hotelierkongress jedenfalls dazu, in diesem Bereich "gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen". "Das Ganze ist zur Zeit in einer Grauzone" und müsse man sich "ganz genau ansehen". Hoteliers haben - im Gegensatz zu den Airbnb-Hosts - strenge behördliche Auflagen zu erfüllen und auch hohe Abgaben zu leisten.

Die Zuständigkeit bei der Eindämmung der Airbnb-Aktivitäten ist derzeit laut Köstinger "zersplittert". "Die Frage ist, unter welches Gesetz das eigentlich fällt", gab auch die Sektionschefin für Tourismus und Regionalpolitik im Tourismusministerium, Ulrike Rauch-Keschmann, zu bedenken.

Wien hat keinen Erfolg

Wien fordere die Daten, aber bekomme nichts, berichtete Stanits aus der Praxis. "Was einzelne Städte wie Wien machen, hat nicht den Erfolg gebracht wie gewünscht", räumte auch Köstinger ein. Salzburg arbeitet laut ÖHV-Sprecher über die Raumordnung und die Baupolizei, was Ländersache sei. "Die Ergebnisse muss man noch abwarten." In Tirol muss man sich für die Nächtigungsabgabe als Privatvermieter bei der Gemeinde melden, erklärte Rauch-Keschmann.

Die Tourismusministerin hofft jedenfalls eigenen Angaben zufolge darauf, beim nächsten ÖHV-Kongress 2020 eine Lösung zu dieser Problematik vorlegen zu können.