Seit Jahren wird vor Gericht um das "schwarze Gold" der Steiermark gestritten. In der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) heißt es nun, dass die Landwirtschaftskammer Steiermark ihre Individualmarke "Steirisches Kürbiskernöl" löschen muss. Die Kammer betonte, dass sie bereits um eine Ersatz-Marke angesucht habe. Für Kunden und Hersteller ändere sich nichts.

Der OGH wies in dem seit Jahre dauernden Rechtsstreit Ende Mai eine Revision der Kammer zurück und bestätigte damit, dass die Interessensvertretung die Wortbildmarke "Steirisches Kürbiskernöl" - es handelt sich eben um eine Individualmarke für die Warenklasse 29 mit der Bezeichnung g.g.A. (geographisch garantierter Anbau) - löschen muss. Die Kammer hatte 2006 den Verein "Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl" zur Vermarktung des Kürbiskernöls ermächtigt. Der Verein stellt den Landwirten Banderolen zur Verfügung, die sich nach der Höhe ihrer Ernteerträge richtet.

Ähnliches Urteil

Streitpunkt der Klage eines steirischen Kernöl-Herstellers war, dass die Kammer bzw. der Verein die Marke nicht "ernsthaft" nutzen würde, wie der OGH nun auch anerkannte. Er entschied, dass die Kammer die Individualmarke löschen muss, berichtete die "Presse". In der Begründung des OGH wird Bezug auf ein ähnliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs genommen. Argumentiert wurde da, dass die Individualmarke über den Verein einer großen Zahl an Produzenten zur Verfügung gestellt wird, was nicht als "ernsthafte Benutzung" anerkannt wurde.

2,6 Millionen Liter jährlich

Die Landwirtschaftskammer Steiermark betonte in einer Aussendung, dass sich für Konsumenten und Produzenten derzeit nichts ändere. Andreas Cretnik, Geschäftsführer des Vereins, meinte: "Die Mitglieder verkaufen ihr Öl mit einer weiß-grünen Banderole, die eine individuelle, fortlaufende Kontrollnummer trägt, und die Rückverfolgbarkeit bis zum jeweiligen Produzenten sichern soll." Rund 2,6 Millionen Liter durchschnittlich seien es seither jährlich.

Die Landwirtschaftskammer habe vor rund 20 Jahren die nationale Individualmarke und im Jahre 2006 eine Unionsmarke registrieren lassen. Diese werden von den steirischen Kürbiskernbauern über die Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl auch benutzt, die auf über 3400 Mitglieder (davon 40 Ölmühlen) angewachsen ist.

Internationale Markenanmeldung

Cretnik sagte weiter: "In den 20 Jahren hat sich im Markenrecht enorm viel getan und die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden mehrfach geändert. Aktuell geht auch die Rechtsprechung in eine vollkommen andere Richtung." Die Kammer und die Gemeinschaft steirischer Kürbiskernölproduzenten hätten in dieser Causa aber bereits Vorsorge getroffen: So erfolgte eine internationale Markenanmeldung, die die Weiterführung der bestehenden Wortbildmarke "Steirisches Kürbiskernöl" garantiere. "Das Eintragungsverfahren ist im Laufen", so Cretnik.

"Trotzdem erscheint die derzeitige juristische Beurteilung der Gerichte, wonach die bestehende Individualmarke zu löschen wäre, als seltsam, weil diese von der bisherigen Markensystematik und auch Rechtsprechung gänzlich abweicht", meinte Cretnik. "Das Urteil wird erst mit dem 8. August rechtskräftig - wenn wir nichts dagegen tun. Wir werden aber dagegen Einspruch erheben", sagte er zur der APA. Die Beurteilung der Gerichte wolle man vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen.