Die gerichtlichen Schatten der früheren Hypo Alpe Adria, jetzt Heta, sind lang. Eine fast schon vergessene aber für den Steuerzahler umso wichtigere Sache war und ist der Generalvergleich auf zwei Ebenen zwischen der Republik Österreich und Bayern bzw. der Heta und deren früherer Mutter BayernLB. Wien zahlte 1,2 Milliarden Euro im Rahmen des Vergleichs an München.

Die Hypo-"Bad-Bank" Heta hatte 2015 nach einem in München im Mai erstinstanzlich verlorenen Gerichtsstreit um Milliarden der Ex-Mutter BayernLB schließlich einem Vergleich mit der BayernLB zugestimmt. Der war neben jenem zwischen Österreich und Bayern nötig. Im Sinne der Rechtssicherheit sollte der Prozess aber doch ausgefochten werden.

Das Münchner Oberlandesgericht hat nun den jahrelangen Milliardenprozess um das verlustreichste Finanzabenteuer der bayerischen Bankengeschichte auf Eis gelegt. Es hob in einer heute veröffentlichten Entscheidung das Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2015 auf. Dieses hatte in der ersten Instanz einer Klage der BayernLB auf 2,4 Milliarden Euro Rückzahlung alter Kredite stattgegeben, mit denen die Landesbank ihre ehemalige Kärntner Skandaltochterbank Hypo Alpe Adria über Wasser gehalten hatte.

Nach Einschätzung des OLG München berücksichtigte das Landgericht dabei nicht, dass der österreichische Staat die Hypo Alpe Adria zwischenzeitlich in die zur Abwicklung vorgesehene Bad Bank Heta umgewandelt hatte. Die europäischen Abwicklungsvorschriften enthalten laut OLG-Urteil aber keine Übergangsregelungen für Altfälle. Das OLG geht deswegen davon aus, dass der Prozess bis zum Abschluss der Abwicklung durch die österreichische Finanzmarktaufsicht nicht fortgesetzt werden kann.

Die BayernLB geht davon aus, dass sie nichts unternehmen muss: "Die Faktenlage und die Verfahrensergebnisse aus der ersten Instanz haben sich seitdem nicht geändert", hieß es in der Reaktion der Landesbank. "Kein Kommentar zu laufenden Verfahren", heißt es von der Heta - trotz des Verweises, dass das Verfahren ja nun auf Eis liegt.