Vor dem großflächigen Smart Meter-Rollout 2018 fordert die Arbeiterkammer eine Klarstellung des Wirtschaftsministeriums und der Regulierungsbehörde E-Control, wer in die angestrebte 95 Prozent-Quote für die neuen Stromzähler fällt. Konkret geht es um die Frage, ob auch jene Haushalte in die Quote fallen, die einen Smart Meter zwar eingebaut, die viertelstündliche Messung aber deaktiviert haben.
Die Anrechnung der Opt-Out-Zählerauf die 95 Prozent Quote ist gesetzlich nicht möglich, bestätigte nun die Regulierungsbehörde E-Control gegenüber der APA. "Wir prüfen derzeit, ob eine Anpassung notwendig ist", heißt es aus dem Wirtschaftsministerium zur Kritik der Arbeiterkjammer an dieser Regelung. Diese fordert rechtliche Klarheit vor dem großflächigen Smart Meter-Rollout 2018.
Untermauert wird dies durch ein von der AK in Auftrag gegebenes Gutachten zur grundrechtskonformen Lage, aus dem hervorgeht, dass jeder Konsument die Möglichkeit haben muss, den Einsatz eines intelligenten Stromzählers in seinem Haushalt abzulehnen.
Die Erfahrung zeige, dass die Ablehnungsrate in Gebieten, wo der Smart Meter-Rollout bereits weit fortgeschritten ist, ohnehin weit unter 5 Prozent liegt, so das Wirtschaftsministerium. Ende 2016 lag die Opt-Out-Rate laut E-Control bei rund 1,7 Prozent. "Die im Gesetz vorgesehene Opt-Out-Quote von bis zu fünf Prozent wird nach derzeitigem Stand also deutlich unterschritten", sagte E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer.
Keine Ablehnung der AK
Gegen die "Institution Smart Meter" per se ist die AK aber nicht. Sie schlägt vor, dass 95 Prozent der Haushalte mit den Geräten ausgestattet werden sollen - ob die Konsumenten dann davon Gebrauch machen, soll aber ihre Entscheidung sein. "Auch ein Smart Meter, dessen ständige Aufzeichnungs- und Beobachtungsfunktion deaktiviert ist, ist auf die Quote anzurechnen", fordert die AK eine grundrechtskonforme Gesetzesauslegung der entsprechenden Verordnung.
Die größten Betreiber starten voraussichtlich im kommendem Jahr mit dem Einbau der Zähler. "Vor dem Rollout in Wien 2018 soll Klarheit herrschen", fordert Gutachter und Uni-Wien Professor Daniel Ennöckl, denn: "Opt-Out" affine Menschen seien eher in großen Städten zu finden. Bei vielen Österreichern herrsche aber Unsicherheit um die Ablehnungsmöglichkeit. Er glaubt, dass weniger als 10 Prozent der Stromkunden vom "Opt-Out" Gebrauch machen.
Fragen des Datenschutzes
Mit dem Tausch der Zähler habe es in den letzten Monaten immer mehr Beschwerden von besorgten Konsumenten bei der AK gegeben. Neben den möglichen Vorteilen wie präziseren Abrechnungen und dem Erkennen von Stromfressern würden die Menschen auch Knackpunkte, besonders bezüglich des Datenschutzes, sehen. Zum einen werde befürchtet, dass Unternehmen die persönlichen Daten verwenden oder kaufen, um maßgeschneiderte Tarife oder Produkte anbieten zu können - Stichwort gläserner Konsument. Zum anderen gebe es die Sorge, dass auch kriminelle Kreise an sensible Informationen kommen könnten und aus dem Verbrauchsverhalten etwa ablesen, wann ein Haus leer steht.
Was sind Smart Meter
Smart Meter sind digitale Stromzähler, die alle 15 Minuten den Stromverbrauch messen, speichern und einmal täglich an den Stromversorger senden. Zurzeit wird der Stromverbrauch geschätzt und nur alle drei Jahre abgelesen. Nach einer EU-Richtlinie sollen bis 2020 mindestens 80 Prozent aller Haushalte mit Smart Meter ausgestattet sein. Österreich wollte Musterschüler sein und bereits bis Ende 2019 95 Prozent der Haushalte mit intelligenten Stromzählern ausgestattet wissen. Die heimische E-Wirtschaft bemühte sich zuletzt beim neuen Wirtschaftsminister Harald Mahrer (ÖVP) um einen Aufschub bis 2022.