Die Probleme der Bawag wegen der erzwungenen Kontoumstellung bzw. Kontokündigung von Kunden mit günstigen Girokonten nehmen kein Ende. Jetzt hat das Handelsgericht Wien dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Recht gegeben. Aus Sicht des Gerichtes waren die Umstiegsinformationen unzureichend. Unklar war vor allem, welche Leistungen teurer werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Bawag P.S.K. nimmt das Urteil "fürs Erste zur Kenntnis". Ob Berufung eingelegt wird, wird noch geprüft.

Die Bawag hat im Oktober 2016 rund 20.000 Kunden mit günstigen alten Kontopaketen vor die Wahl gestellt, auf ein teureres Kontomodell - teils inklusive Buchungsgebühren für Bankomatbehebungen - umzusteigen. Oder zu gehen. Wer nicht gewechselt hat, wurde per Ende Jänner 2017 gekündigt.

"Kunden müssen bei einer solchen Änderung prüfen können, ob der neue Vertrag für sie nachteilig oder vorteilhaft ist und ob Bankomatgebühren anfallen. Nur wenn man ausreichend informiert ist, kann man eine gute und fundierte Entscheidung treffen", so der VKI-Jurist Joachim Kogelmann. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre die Vorgangsweise der Bawag rechtswidrig gewesen. Kunden könnten allenfalls bezahlte Entgelte und Gebühren zurückfordern.