Wenn man den Messenger-Dienst WhatsApp nutzt, erklärt man sich auch damit einverstanden, dass automatisch ein Abgleich von Daten aus dem Telefonbuch erfolgt. Und damit gibt man alle Telefonnummern und Namen an WhatsApp weiter. Das ist aber ohne die schriftliche Einwilligung des Kontakts nicht legal.
Entschieden hat das das Amtsgericht Bad Hersfeld, und damit auch erstmals darüber geurteilt, ob die automatische Datenübermittlung strafbar ist. Der Nutzer kann von Betroffenen zur Unterlassung aufgefordert werden. Damit könnte auf WhatsApp-Nutzer eine Abmahnwelle zukommen.