Die EU-Kommission brummt Google die mit Abstand höchste Geldstrafe gegen ein einzelnes Unternehmen wegen Missbrauchs seiner Marktmacht auf und droht mit weiteren Verfahren. Der US-Internetkonzern müsse 2,42 Milliarden Euro Strafe zahlen, weil er seine marktbeherrschende Stellung mit seinem Preisvergleichsdienst missbraucht habe, teilte die Brüsseler Behörde am Dienstag mit.
Zusätzliche Milliardenstrafen können folgen, da die EU-Kommission zwei andere Verfahren gegen den Suchmaschinenbetreiber verfolgt und neue eröffnen könnte. Google wies die Anschuldigungen zurück und erklärte, rechtliche Schritte gegen den Beschluss aus Brüssel zu erwägen. Europäische Verbraucherschützer und EU-Abgeordnete begrüßten dagegen die Entscheidung.
Innerhalb von 90 Tagen einstellen
Sollte Google sein Verhalten bei den Preisvergleichsdiensten innerhalb von 90 Tagen nicht abstellen, könnten bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet als Zwangsgeld verhängt werden, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Wie es sein Verhalten genau ändere, sei die Entscheidung von Google. Jede Firma, die sich durch die Marktmacht des US-Konzerns im vorliegenden Fall benachteiligt fühle, könne nun vor einem nationalen Gericht auf Schadensersatz klagen. Google habe anderen Unternehmen die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen. "Vor allem aber hat es verhindert, dass die europäischen Verbraucher wirklich zwischen verschiedenen Diensten wählen und die Vorteile der Innovation voll nutzen können."
Für Google macht die Strafe aus Brüssel nur einen Bruchteil seiner Einnahmen aus: Allein im ersten Quartal des Jahres verzeichnete der Konzern einen Umsatz von aktuell umgerechnet rund 22 Mrd. Euro und fuhr einen Nettogewinn von 4,8 Milliarden Euro ein. Dem Unternehmen drohen aber weitere, milliardenschwere Geldbußen aus Brüssel: In einem der zwei Verfahren geht es um die Marktmacht des Google-Betriebssystems Android auf Smartphones und Tablets, im anderen um Praktiken bei der Suchmaschinenwerbung auf Internetseiten.
Österreichs EU-Abgeordnete begrüßten einhellig die Entscheidung der EU-Kommission, gegen Google eine Rekordstrafe zu verhängen. Suchmaschinen müssen fair und neutral sein, forderte Othmar Karas (ÖVP). Josef Weidenholzer (SPÖ) sprach sich für Regeln für den digitalen Binnenmarkt aus. Michel Reimon (Grüne) kritisierte, die zu langen Ermittlungen.
Bisher höchste Strafe
Vestager deutete zudem die Eröffnung weiterer Untersuchungen an, etwa beim Google-Bilderdienst oder dem Kartenservice Google Maps. Der Beschluss zum Preisvergleichsdienst sei lediglich der Startpunkt. Man bewerte Google jetzt offiziell als dominierendes Unternehmen am Markt, das sei der Unterschied zur Lage zuvor. Den Vorwurf, dass ihre Behörde mit Google, Amazon oder Apple vorzugsweise US-Konzerne ins Visier nehme, wies Vestager zurück: "Ich kann keine Fakten finden, die belegen, dass wir voreingenommen seien." Mit den US-Wettbewerbsbehörden habe sie im vorliegenden Fall aber nicht zusammengearbeitet.
Die höchsten Geldbußen aus Brüssel erhielten bisher 2009 der US-Chipkonzern Intel mit 1,06 Mrd. Euro sowie 2016 der Stuttgarter Autobauer Daimler mit rund einer Mrd. Euro wegen der Beteiligung an einem Lkw-Kartell.
Im vorliegenden Fall werfen die EU-Wettbewerbshüter Google vor, die Ergebnisse für seinen Preisvergleichsdienst bei entsprechenden Suchbegriffen ganz oder sehr weit oben in den Suchergebnissen anzuzeigen. Der am besten platzierte Wettbewerber tauche im Schnitt erst auf Seite vier der Suchergebnisse auf. Auf Seite eins der Ergebnisse entfielen aber etwa 95 Prozent aller Klicks der Nutzer. Dieser Effekt sei auf Mobilgeräten wie Smartphones sogar noch ausgeprägter, da das Display kleiner sei. Google wende das Verfahren beim Preisvergleichsdienst in 13 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) an, darunter in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Frankreich, Spanien und Italien. In allen 31 Ländern des EWR habe das Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung von meist mehr als 90 Prozent.
Google zieht Einspruch in Erwägung
Von Google Österreich heißt es dazu in einer Stellungnahme: Beim Online-Shopping möchte man die gesuchten Produkte schnell und einfach finden. Und Werbetreibende möchten für eben solche Produkte werben. Aus diesem Grund zeigt Google Shopping-Anzeigen, die unsere Nutzer mit Tausenden von großen und kleinen Werbetreibenden auf eine für beide Seiten nützliche Art zusammenbringen. Bei allem Respekt, wir stimmen den heute verkündeten Schlussfolgerungen der EU Kommission nicht zu. Wir werden die Entscheidung ausführlich prüfen, auch in Erwägung eines Einspruchs gegen die Entscheidung. Entsprechend werden wir weiterhin unseren Standpunkt klar machen."
Siebenjähriges Verfahren
Die Geldbuße wurde nach einem siebenjährigen Verfahren verhängt, in dem sich Yelp, TripAdvisor oder NewsCorp über den Rivalen beschwert hatten. Nach Angaben Vestagers werteten ihre Mitarbeiter 5,2 Terabyte an Suchergebnissen für den Fall aus. "Ich hoffe, Sie haben vorher gegessen, denn es würde 17.000 Jahre dauern, sie vorzulesen", sagte sie scherzhaft vor Journalisten in Brüssel.
Der Verband der europäischen Verbraucherschützer (BEUC) nannte Vestagers Google-Entscheidung einen Wendepunkt. Damit sei ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen, wie die EU-Kommission die Auswirkungen auf Verbraucher bei wettbewerbswidrigem Verhalten in der Digitalwirtschaft bewerte. Nach Ansicht des CDU-Europapolitikers und Binnenmarktexperten Andreas Schwab bekommen mit dem Beschluss aus Brüssel auch kleinere und innovative Start-ups wieder mehr Luft zum Atmen.