Schon im März ließ ein rechtskräftiges Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) die Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt aufatmen. Sie war nach der Pleite des verurteilten Kärntner Finanzjongleurs Wolfgang Auer-Welsbach als Depotbank mit zahlreichen Klagen konfrontiert. Der OGH hatte aber schon im ersten Musterprozess, in welchem es um 49.000 Euro ging, entschieden, dass die Bank nicht haftbar gemacht werden kann.

Jetzt gibt es das Urteil im zweiten Musterprozess, in welchem es um 140.000 Euro geht. Und auch hier hat der OGH laut einer Aussendung der Raiffeisen Bank entschieden, dass dem Anleger kein Schadenersatz zusteht.

Der OGH bestätigt aus Sicht der Anwälte der RBB, Ernst Brandl und Gernot Murko, dass es von einer Depotbank zu viel verlangt wäre, die Emittenten der auf ihrem Kundendepot liegenden Wertpapiere auf Schritt und Tritt zu überwachen. Das Urteil sei ein wichtiges Signal für die Gerichtsverfahren rund um die Causa AvW. Mehr als 100 Verfahren sind derzeit bei der RBB noch offen.