Lange, lange hat es gedauert, nun scheint ein steirisches "Airbnb-Gesetz" schön langsam Form zu bekommen. Zumindest einigten sich SPÖ (Finanzressort) und ÖVP (Tourismusressort) auf eine Gesetzesnovelle. Ein entsprechender Antrag wurde heute von den Landtagsabgeordneten Gabriele Kolar (SPÖ) und Hermann Hartleb (ÖVP) eingebracht und soll noch vor dem Sommer im Landtag beschlossen werden. Dadurch soll die Vermietung von privaten Zimmern und Appartements über Online-Vermietungsplattformen besser kontrolliert werden.
Während einige Vorhaben wie etwa die "doppelte Meldepflicht" nun tatsächlich umgesetzt werden, kommt eine verpflichtete Abgaben-Einhebung und -Abführung durch die Plattformen aber nicht ins Gesetz. Die Novelle im Detail:
Doppelte Meldepflicht
Wie bereits mehrfach berichtet, wird mit der Novellierung des "Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetzes" eine doppelte Meldepflicht verankert. Künftig sind Anbieter von Beherbergungsplattformen, auf denen private Unterkünfte vermittelt werden, verpflichtet, der jeweiligen Gemeinde sowohl die Daten der Vermieterinnen und Vermieter als auch der Buchungen zu nennen. Gleichzeitig müssen auch die Vermieterinnen und Vermieter selbst ihre angebotenen Unterkünfte, sowie ihre Gäste und deren Aufenthaltsdauer an die Gemeinde melden.
Mehr Kontrollen
Eine weitere Neuerung betrifft die Verstärkung der Nächtigungskontrollen. Neben den Gemeinden kann mit der Novelle nunmehr auch das Land Steiermark verstärkte Kontrollen veranlassen. Damit soll sichergestellt werden, dass die bereits jetzt bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten und insbesondere die Nächtigungsabgabe eingehoben und abgeführt wird.
Konkreter Strafrahmen
Zusätzlich wird im Gesetz ein konkreter Strafrahmen verankert: Anbieter von Online-Plattformen, die gegen ihre Meldepflichten verstoßen, müssen in Zukunft pro Vergehen bis zu 20.000 Euro Strafe zahlen.
"Fairness und Gerechtigkeit"
"Mir geht es um Fairness und Gerechtigkeit für unsere steirischen Beherbergungsbetriebe", erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer. Mit dieser Novelle schaffe man "ein gerechtes und geregeltes Bestehen der privaten und gewerblichen Anbieter nebeneinander". Wettbewerbsverzerrungen sollen so "ausgeräumt werden".
Auch Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl betont die Bedeutung der Novelle für die steirischen Beherbergungsbetriebe: "Mit den Änderungen im Gesetz leisten wir einen wesentlichen Beitrag, um für alle Beherberger die gleichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dafür sind auch die verstärkten Kontrollen wichtig!"
Zudem kündigt die Neo-Landesrätin eine Informationskampagne des Tourismusressorts an: "Mir ist wichtig, dass wir die Chancen der neuen digitalen Marktplätze bestmöglich nutzen, gleichzeitig müssen aber der faire Wettbewerb für alle Marktteilnehmer und die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen sichergestellt sein."