Die Wettbewerbsbehörde kündigte am Mittwoch an, deren Lizenzverträge zu prüfen. Die kartellrechtliche Prüfung soll klären, ob die Firmen Händlern verbieten, Merchandisingprodukte online oder über Landesgrenzen hinweg zu verkaufen. Dies würde gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Im Wettbewerbsrecht ist festgelegt, dass Unternehmen untereinander keine Vereinbarungen treffen dürfen, die den Wettbewerb einschränken, verfälschen oder verhindern. Die Kommission befürchtet, dass durch die Lizenzbeschränkungen der drei Konzerne die Angebotsvielfalt eingeschränkt wird und letztlich der Konsument höhere Preise zahlen muss.
Bei Merchandisingprodukten handelt es sich um Produkte wie Kleidung, Schuhe, Taschen oder Spielzeug, die mit Bildern oder Text bedruckt werden, um sie für die Käufer attraktiver zu machen.
Der Sportartikelhersteller Nike vergibt unter anderem Lizenzen an den Fußballklub FC Barcelona, der japanische Konzern Sanrio für die Produktpalette von "Hello Kitty" und die Universal Studios für die gelben Hauptdarsteller des Animationsfilms "Minions" und "Ich - Einfach unverbesserlich".
Für die kartellrechtliche Untersuchung gibt es keine zeitliche Frist. Sollte diese den Verdacht der Wettbewerbsbehörde bestätigen, kann die Kommission eine formale Prüfung einleiten. Letztlich können den Unternehmen empfindliche Strafen von bis zu zehn Prozent ihres Gesamtumsatzes drohen.