Die deutschen AKW-Betreiber haben vor dem deutschen Verfassungsgericht mit einem Vorstoß gegen die Kernbrennstoffsteuer einen Erfolg erzielt und können nun auf milliardenschwere Rückzahlungen hoffen. Die von 2011 bis 2016 erhobene Abgabe sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, urteilten die Karlsruher Richter am Mittwoch.
Dem deutschen Gesetzgeber fehle in diesem Fall die Gesetzgebungskompetenz. E.ON, RWE und EnBW hatten die Rückzahlung von rund sechs Milliarden Euro gefordert.