Der vom Kärntner Landtag beschlossene Energiemasterplan sieht vor, dass bis 2025 mehr als 50 Windräder stehen. Ein unerreichbares Ziel. Zwar wurde gerade erst die Errichtung von zwei Windrädern auf der Soboth rechtskräftig genehmigt, sie dürften sich aber eine Zeit lang sehr einsam drehen. 38 weitere Windräder sind zum Teil seit Jahren in der Warteschleife. Ein Projektwerber ist insolvent, andere werfen das Handtuch.
Zwei der Projektwerber – Steinberger Alpe und Preitenegg Pack – werden von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Eisenberger & Herzog vertreten. Anwältin Tatjana Dworak geht mit dem Naturschutzbeirat hart ins Gericht: „Es wird grundsätzlich alles verhindert und beeinsprucht. Schlimm wird es, wenn Unternehmer sagen, wir investieren nichts mehr, weil eh nichts durchgeht. Der Naturschutzbeirat ist es aber nicht, der Jobs schafft.“
Auch die Doppelrolle von Umwelt- und Energiereferent Rolf Holub, der gleichzeitig Vorsitzender des Naturschutzbeirates ist, beleuchtet Dworak kritisch. Er beschließe als der zuständige Landesrat in erster Instanz mit, dass die Errichtung der Windräder nicht UVP-pflichtig sei, und beeinspruche diese Entscheidung dann als Vorsitzender des Naturschutzbeirates beim Bundesverwaltungsgericht.
Holub wiederum erklärt, dass er, obwohl er Vorsitzender des Naturschutzbeirates ist, „bei vielen Sachen nichts mitzureden hat“. Und die Mitglieder des Naturschutzbeirates – Wilfried Franz, Klaus Kugi, Johannes Thurn-Valsassina, Thomas Schneditz und Erich Auer - seien „fleißige und bemühte Menschen, die das Amt in ihrer Freizeit ausüben, und sich an die geltenden Gesetze halten müssen“. Dass in Kärnten, was in Österreich einzigartig ist, der Naturschutzbeirat gleichzeitig der Umweltanwalt ist, liegt, so Holub daran, dass die ÖVP gegen die Einführung eines Umeltanwaltes sei.
Fakt ist, so Dworak, dass sich Feststellungsverfahren in Kärnten über Jahre ziehen und die Projektwerber Hunderttausende Euro kosten. Holub wiederum erklärt, dass es in allen Verfahren, wo es aktuell „hängt“, nicht am Naturschutzbeirat, sondern an der Bezirkshauptmannschaft liege. Verfahrensverzögerungen gebe es auch durch unvollständige Projektunterlagen.
Ein Vergleich
In der Steiermark, die sich ebenfalls zur Nutzung von Windenergie entschlossen hat, werden die Verfahren wesentlich zügiger abgewickelt. Und es wurden einfach Zonen festgelegt, in welchen Windräder errichtet werden dürfen.
Astrid Jäger