In der Textilindustrie wird der geplante Mindestlohn von 1.500 Euro brutto durch schrittweise Anhebungen in einem Stufenplan bis 2018 erreicht sein. Darauf einigten sich die Sozialpartner laut Gewerkschaftsangaben in der ersten Kollektivvertragsrunde am gestrigen Dienstag. Mit 1. Dezember 2018 wird der niedrigste Mindestlohn im Kollektivvertrag 1.500 Euro betragen.

Derzeit liegt der niedrigste Lohn in der Textilindustrie bei 1.325 Euro brutto für einen Vollzeitjob. Davon bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung (kein Pendler, keine Kinder) netto 1.100 Euro übrig. Insgesamt beschäftigt die heimische Textilindustrie rund 12.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Drei Etappen

Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-djp sehen in der raschen Einigung "ein starkes Zeichen für die Lösungskompetenz der Sozialpartner" und einen Meilenstein für die Beschäftigten. Der mehrjährige KV-Abschluss sieht einen Stufenplan mit drei Etappen vor: 1. April 2017, 1. April 2018 und 1. Dezember 2018. "Dies ist für die Unternehmen sicher zu bewältigen. Sollte es in Einzelfällen nötig sein, werden wir gemeinsam für einzelne Betriebe maßgeschneiderte Lösungen finden, damit ein mögliches Risiko für Arbeitsplätze ausgeschlossen werden kann und die 1.500 Euro bis Ende 2018 erreicht werden", betonen Josef Stellnberger, PRO-GE-Branchenvorsitzender und Betriebsratsvorsitzender der Firma Linz Textil und Paul Prusa, Wirtschaftsbereichssekretär der GPA-djp am Mittwoch in einer gemeinsamen Aussendung.

Erst Ende Februar hatte sich die Textilindustrie gegen eine Mindestlohn-Erhöhung in einem Schritt ausgesprochen.

Die KV-Gehälter steigen um 1,5 Prozent für 2017 und ab 1. April 2018 um 0,25 Prozent zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018. Die Ist-Löhne und -Gehälter werden 2017 um 1,25 Prozent erhöht sowie ab 1. April 2018 um 0,25 Prozent zuzüglich der durchschnittlichen Inflationsrate der Monate März 2017 bis Februar 2018. Lehrlingsentschädigungen steigen 2017 um 1,5 Prozent und 2018 um 1,9 Prozent.

Weiters wurde auch die Anrechnung von Karenzen verbessert. Elternkarenzen werden künftig auf dienstzeitabhängige Ansprüche (ausgenommen Zeitvorrückungen) zur Gänze angerechnet.

Geltungsbeginn des KV-Abschlusses ist der 1. April 2017, die Laufzeit reicht bis zum 31. März 2019.