Ein Anruf bei einer Kundendiensttelefonnummer darf nicht mehr kosten als ein gewöhnlicher Anruf. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Er gab damit der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Streit mit einem Elektronikhändler in Baden-Württemberg recht. Das EU-Recht sei entsprechend konsumentenfreundlich auszulegen, betonten die Luxemburger Richter. Solange Unternehmen die Kostengrenze einhalten, ist es demnach allerdings unerheblich, ob sie mit der Service-Rufnummer Gewinne erzielt.