Die Parteigremien haben es heute vormittag abgesegnet, danach auch einstimmig der Ministerrat: Das große Paket für Wirtschaft und Arbeitsplätze, auf das sich SPÖ und ÖVP im Rahmen ihrer Einigung über das weitere Regierungsprogramm verständigt haben. Hier die Punkte im Detail:
Anschub mit Investitionsprämien
Den unmittelbarsten Schub für die Wirtschaft soll eine spürbare Belohnung für Investitionen sein. Geplant ist eine Vorzeitige Abschreibung von 30 Prozent auf Investitionen im ersten Jahr. Alternativ denkbar ist auch eine Investitionszuwachsprämie, wie sie für KMU im Vorjahr bereits in Kärnten und Salzburg erfolgreich getestet worden ist.
Erhöhung der Forschungsprämie
Die Prämie für Ausgaben für Forschung und Entwicklung soll von 12 auf 14 Prozent erhöht werden. Als weiteres Signal wird der Pfad für die Erhöhung der nationalen Forschungsquote in Richtung drei Prozent des Bruttoinlandsproduktes forciert, unter anderem mit 300 Milionen Euro zusätzlich für die Nationalstiftung.
Bundesregierung: Was bringt das große Wirtschaftspaket?
Halbierung der Lohnnebenkosten
Für neu eingestellt Mitarbeiter werden die Lohnnebenkosten für drei Jahre um 50 Prozent gesenkt. Zur Erklärung: Zu den Lohnnebenkosten gehören Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (20,98 Prozent des Nettobezuges), Kommunalsteuer (3,0 Prozent vom Brutto) Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse (1,53 Prozent), Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (4,1 Prozent) Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (je nach bundesland 0,36 bis 0,44 Prozent). Das ist eine große Entlastung für Unternehmen und ein großer Anreiz für neue Jobs.
Arbeitszeitflexibilisierung
Diese soll bis zum 30. Juni von den Sozialpartnern ausverhandelt werden. Liefern diese nicht, setzt die Regierung diese gesetzlich um: In der Schublade liegt ein Entwurf, der den 12-Stunden-Tag mit Gleitzeit vorsieht bei Freizeitausgleich ohne Lohnverlust. Auch das Thema 1500 Euro Mindestlohn ist an die Sozialpartner - Gewerkschaft und Arbeitgeberverbände - ausgelagert.
900 Verordnungen durchforsten
Zur Entbürokratisierung sollen ebenfalls bis zum Sommer Gesetze durchforstet werden, um Auswüchse einzudämmen: Beim Arbeitnehmerschutzgesetz, Arbeitsinspektionsgesetz, Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz sind rund 900 durchgzuackern.
Aktion 20.000 für Über-50-Jährige
Eine besondere Unterstützung soll helfen, ältere Langzeitarbeitslose wieder ins Berufsleben zu bringen. Mit einer "Aktion 20.000" sollen ebensoviele Jobs geschaffen werden, mit Pilotprojekten vorerst in je einem Bezirk in allen Bundesländern. Dabei soll in einem Stützprogramm eine Zusatzzahlung geleistet werden. Beispiel: Verwaltungsjobs bei der Schaffung weiterer Schulzentren z. B. als Alternative für gekündigte Bankmitarbeiter. Zugleich soll es für forcierte Neueinstellungen von Arbeitnehmern 50 plus eine Lockerung beim Kündigungsschutz geben, um diese Aufnahmebarriere durchlässiger zu machen.
Übersiedlungprämie, Zumutbarkeit
Um die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen ist an eine Übersiedlungprämie (zum Beispiel von einem Bundesland zum anderen) überlegt, die zum Teil über das AMS geleistet werden soll. Zugleich sollen die Zumutbarkeitsregeln insofern gestrafft werden, als die Mindestverfügbarkeit von 16 auf 20 Stunden erhöht wird.
Breitbandmilliarde verdoppeln
Für die Digitalisierung sollen die Mittel für den Breitbandausbau bis 2020 verdoppelt werden, in Kooperation mit privaten Netzanbietern. Außerdem sollen Zulassungen erleichtert werden, auch um den 5G-Netz-Ausbau voranzutreiben.
Bildung und Digitalisierung
Schulen sollen beim Breitbaudausbau vorrangig an das Hochleistungsnetz angeschlossen werden.Bis zum Sommer soll ein Public-Private-Partnership-Finanzierungsmodell stehen, um Lehrkräfte und Schüler mit iPads und Laptops auszustatten.
Zweites Kindergartenpflichtjahr
Bis zum Sommer sollen außerdem pädagogische Qualitätskriterien erstellt werden, um die Kindergärten als Betreuungseinrichtungen weiter in Richtung frühkindliche Bildubngsstätte zu entwickeln, Ziel wäre die Einführung eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres.
Neues Privatstiftungsrecht
Derzeit ist ein großer Teil des Vermögens der Privatstiftungen in Österreich in Immobilien gebunden. Um es für Investitionen in Unternehmen und insbesondere Start-Ups zu aktivieren, soll das Privatstiftungsrecht geändert werden. So soll der Stiftungszweck auch nach dem Tod des Stifters geändert werden können, damit der Stiftungsvorstand unternehmnerischer aktiv werden kann. Die Anlegerrichtlinien sollen geändert werden und auch Versicherungen ermöglichen, in Start-Ups zu investieren.
Abschaffung der kalten Progression
Zur Abschaffung der kalten Progression sollen die zwei untersten Steuerstufen ab fünf Prozent kumulierter Inflation indexiert werden - also nicht jährlich, sondern erst, wenn die Teuerung ab einem bestimmten Stichtag fünf Prozent erreicht hat.
Adolf Winkler