Biodieselanlagenbauer BDI - BioEnergy International AG geht davon aus, dass die Aktien des Unternehmens am 22. Dezember zum letzten Mal an der Frankfurter Börse gehandelt werden. Ein dementsprechender Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien ("Delisting") sei heute gestellt worden, teilte BDI am Mittwoch mit.
Hintergrund ist ein freiwilliges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot des Hauptaktionärs BDI Beteiligungs GmbH, für das am 9. November eine Angebotsunterlage erstellt wurde. Die Annahmefrist für das Angebot läuft laut BDI am 8. Dezember um 24 Uhr ab. Die BDI rechnet damit, dass das Delisting mit Ablauf des 22. Dezember wirksam werden wird.
Vor dem freiwilligen Erwerbsangebot hielt die BDI Beteiligungs GmbH 72,46 Prozent an BDI. Den Aktionären wurde ein Preis von 13,50 Euro je Aktie angeboten.
Zu den Gründen für das Delisting verwies die BDI im Oktober unter anderem darauf, dass die Zulassung unter dem Gesichtspunkt der Nutzung des Kapitalmarkts zur Eigenmittelaufnahme keinen nennenswerten Mehrwert habe, da eine solche aus heutiger Sicht in absehbarer Zeit nicht geplant sei. Weiters entstünden erhebliche Kosten und Verwaltungsaufwendungen, die vor diesem Hintergrund nicht mehr gerechtfertigt seien. Auch führten die mit der Börsennotierung einhergehenden strengen Transparenz- und Publizitätspflichten zur Preisgabe von wettbewerbsrelevanten Informationen, die von Marktteilnehmern dahingehend genutzt werden könnten, dass sie Rückschlüsse auf Strategie, Auftragslage und technologische Umstände zuließen. Dadurch könnten für die BDI Wettbewerbsnachteile entstehen.
Seit ihrer Gründung im Jahr 1996 ist die BDI AG auf die Entwicklung von Technologien zur industriellen Aufwertung von Neben- und Abfallprodukten spezialisiert. Das Leistungsspektrum umfasst Behörden-, Basic- und Detail-Engineering, die Errichtung sowie Inbetriebnahme und den anschließenden After-Sales Service.