Online-Händler in Europa können auf vereinfachte Steuerregeln hoffen. Statt sich wie bisher in jedem EU-Land für die Mehrwertsteuer-Erhebung anzumelden, müssten sie nach dem Willen der EU-Kommission künftig nur noch vierteljährlich eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben.
Für den elektronischen Verkauf von Dienstleistungen wie Apps für Mobiltelefone gebe es schon ein solches System, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag.
Die Vorschläge sind Teil eines ganzen Pakets zur Förderung des Online-Handels. Die EU-Staaten müssten den Plänen zustimmen, das Europaparlament wird befragt.
Weniger Bürokratie
Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen würde nach EU-Angaben mit den neuen Regeln um 95 Prozent sinken. Derzeit entstünden Händlern pro Jahr Kosten von 8.000 Euro für jedes EU-Land, in dem sie Waren verkaufen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte die Pläne "als Chance für einen fairen und unbürokratischen E-Commerce". Der europäische Online-Handelsverband Ecommerce Europe zeigte sich ebenfalls zufrieden.
Kleine Unternehmen, die ins EU-Ausland exportieren, sollen sich generell weniger mit fremden Steuerregelungen herumschlagen müssen. Die Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe mit einem Wert von bis zu 10.000 Euro würde den Vorschlägen zufolge künftig im Inland abgerechnet. Die Verfahren für Verkäufe mit einem Wert von bis zu 100.000 Euro würden vereinfacht, zudem müsste die Buchführung der Unternehmen künftig nicht mehr von jedem einzelnen EU-Staat, in dem sie aktiv sind, geprüft werden.
Keine Befreiung mehr
Um europäische Händler besser vor unfairer Konkurrenz aus anderen Staaten zu schützen, will die EU-Kommission die Mehrwertsteuerbefreiung für Sendungen mit geringem Wert abschaffen. Derzeit sind Waren im Wert von weniger als 22 Euro davon befreit. Angesichts von 150 Millionen Paketen, die jedes Jahr mehrwertsteuerfrei in die EU eingeführt werden, lässt das System aber viel Raum für Betrug, etwa wenn Tablets oder Smartphones nicht deklariert werden.
Schließlich will die EU-Kommission es den Staaten freistellen, ob sie den ermäßigten Mehrwertsteuer-Satz für Printmedien auch für elektronische Angebote anwenden. Die Berliner Regierung und deutsche Verleger hatten schon lange darauf gedrängt. Derzeit gilt für die Online-Angebote von Zeitungen in Deutschland bisher der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, für gedruckte Zeitungen der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Auch bei E-Books will die EU-Kommission nun eine Anpassung ermöglichen.