Sie brachten "Luxleaks" ans Licht. Nun werden in Luxemburg die Urteile gegen drei Männer gesprochen, die fragwürdige Steuerdeals von Großkonzernen in Luxemburg öffentlich machten.
Im Prozess um die "Luxleaks"-Enthüllungen über fragwürdige Steuerdeals für Konzerne in Luxemburg werden heute, Mittwoch, um 15.00 Uhr, die Urteile verkündet. Wegen Diebstahls und Verrats von Geschäftsgeheimnissen hatte die Staatsanwaltschaft jeweils 18 Monate Haft auf Bewährung gegen zwei frühere Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) gefordert.
Zudem verlangte der Ankläger eine Geldstrafe gegen einen französischen Journalisten, der mit der Veröffentlichung eine europaweite Diskussion über das Aushandeln von besonders günstigen Steuervorbescheiden für Konzerne ausgelöst hatte.
45.000 Seiten kopiert
2012 und 2014 war durch die Enthüllungen bekanntgeworden, dass die luxemburgischen Steuerarrangements sehr geringe Steuersätze von gelegentlich weniger als einem Prozent des Konzerngewinns bedeuteten - und dass auch andere europäische Staaten in einer Art Steuerwettbewerb Unternehmen ähnlich vorteilhafte Angebote machten.
Der Hauptangeklagte, der Buchhalter Antoine Deltour (30), hatte sich ebenso wie die beiden anderen Angeklagten als unschuldig bezeichnet. Er habe vor seinem Ausscheiden bei PwC rund 45.000 Seiten Dokumente kopiert, weil er über diese Art der Besteuerung entsetzt gewesen sei. Er sei kein Dieb, sondern ein Hinweisgeber (Whistleblower) auf ernste, unmoralische Missstände.
Ähnlich argumentierte der andere frühere PwC-Mitarbeiter Raphaël H. (39). Der Journalist Edouard Perrin (43) erklärte, er habe niemanden zum Diebstahl angestiftet, sondern nur seine Arbeit getan. Die "Luxleaks" hätten wesentlich zur Steuertransparenz in der EU beigetragen.