In Folge der Berichterstattung zu "Panama-Leaks" wird die Finanzmarktaufsicht (FMA) die beiden genannten österreichischen Banken, die Raiffeisen Bank International (RBI) und die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank (Hypo Vorarlberg), genauer unter die Lupe nehmen.

"Wir werden bei jeder dieser Banken eine anlassbezogene Vorortprüfung durchführen um zu überprüfen, ob in diesen genannten Fällen die Organisationspflicht zur Prävention von Geldwäsche eingehalten wurde", sagte FMA-Sprecher Klaus Grubelnik am Montag zur APA. Dabei sei die FMA nur für die Überwachung der Vorbeugungsmaßnahmen zuständig, also um zu überprüfen, ob die Banken die geforderten organisatorische Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche auch eingehalten haben. Ein Verdacht auf Geldwäsche selber sei von der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt bzw. den ordentlichen Gerichten zu verfolgen.

Verdachtsmeldungen weiterleiten

Eine mögliche Folge der Vorortprüfungen wäre, dass die FMA per Bescheid sicherstelle, dass entdeckte Fehler sofort behoben werden und dass die Organisation so aufgestellt wird, dass es zu keinen weiteren Problemen komme. Sollte ein konkreter Verdacht auf Geldwäsche aufgedeckt werden würde die FMA eine "Verdachtsmeldung" weiterleiten.

Bei einem in den Medien genannten Fällen, die sich auf Österreich beziehen, habe die FMA bereits im Jahr 2012 bei einer Vorortprüfung einen Verdacht auf Geldwäsche festgestellt und eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt weitergeleitet, sagte Grubelnik. Details dazu könne er nicht nennen.

Vorwürfe zu "unkonkret"

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht derzeit keinen Anlass, in der Causa "Panama-Leaks" selber aktiv zu werden. "Uns liegt derzeit keine Anzeige vor. Laut der Medienberichterstattung ist der Vorwurf in Österreich viel zu unkonkret, um hier Ermittlungen einleiten zu können", sagte die Sprecherin der WKStA, Oberstaatsanwältin Alexandra Baumann, am Montag auf Anfrage zur APA.

Die Staatsanwaltschaft werde die Medienberichterstattung weiter verfolgen. "Es kann sich ja heute noch einiges tun", meinte Baumann. Eventuell Betroffene, die reinen Tisch machen wollen, könnten jederzeit Selbstanzeige erstatten, sowohl bei jeder Polizeistelle als auch bei der WKStA selber.