Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Untersuchungen gegen die Internet-Buchungsportale Booking.com und Expedia eingestellt. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) hatte Beschwerde gegen die Bestpreisklausel der Portale eingelegt. Die BWB traf mit den Plattformen eine Vereinbarung, wonach die Portale auf viele umstrittene Klauseln verzichten. Eine Einigung mit HRS steht noch aus.

Den Hoteliers ist die mündliche Zusage zu wenig. Die ÖHV fordert ein schriftliches, transparentes Agreement. "Fakt ist, dass Hoteliers ihre Zimmerpreise noch immer nicht frei gestalten können - das geht nicht", kritisierte ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer am Dienstag in einer Aussendung. Die ÖHV prüfe weitere rechtliche Schritte.

Bestpreisklausel im Visier

Dorn im Auge ist den Hoteliers die sogenannte "Bestpreisklausel", wonach Booking.com als Vertriebspartner immer den günstigsten Zimmerpreis anbieten dürfe. Den Hotelbetreibern ist es weiterhin untersagt, die Plattformen mit niedrigeren Angeboten auf den eigenen Hotelwebsites zu unterbieten. Laut BWB laufen nur 13 Prozent der Buchungen direkt über die Websites der Hotels, berichtete das "WirtschaftsBlatt" am Dienstag. 40 Prozent der Nächtigungen werden über Plattformen wie Booking.com oder Expedia gebucht.

Nun wurde laut Zeitung folgendes vereinbart: Hoteliers ist es erlaubt, dass sie auf verschiedenen Plattformen im Netz verschiedene Preise anbieten. Das war früher verboten. Auch dürfen sie Kunden direkt etwa via Telefon, E-Mail oder Fax individuell Zimmer offerieren, die günstiger sein dürfen als auf den Plattformen.

BWB: Verschiedene Interessen berücksichtigt

Die BWB stellt im Gespräch mit der Kleinen Zeitung klar, dass der Vereinbarung ein umfangreicher Markttest vorausgegangen sei. Es seien sowohl die Interessen der Konsumenten als auch jene der Hoteliers berücksichtigt worden. Aus Sicht der BWB habe man hier eine "austarierte Lösung" gefunden. Die liege aus Sicht der BWB nicht in einem generelle Verbot von Bestpreisklauseln, sondern nur in einem Verbot jener Klauseln, die den Wettbewerb tatsächlich konterkarieren. "Die Wettbewerbsbehörde hat den Wettbewerb zu schützen und nicht nur einzelne Wettbewerber", wird betont. Auf EU-Ebene werde eine Monitoring-Gruppe die weiteren Entwicklungen sehr genau unter die Lupe nehmen, "wir werden das also auch weiter beobachten".